Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
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Die Richtlinie 2014/28/EU für zivile Explosivstoffe verlangt die Verwendung einer eindeutigen Identifizierung jedes einzelnen Explosivstoffs. Das schon 2008 durch die Richtlinie 2008/43/EG eingesetzte Verfahren, ergänzt durch eine Empfehlung der Federation of European Explosives Manufacturers (FEEM), hat im Laufe der Implementierung verschiedene Probleme und Fragen aufgeworfen. Einige Probleme technischer Natur bezüglich der Code-Inhalte werden hier dargestellt. Dabei geht es um Abweichungen von den Vorgaben, die die Verarbeitung dieser eindeutigen Kennzeichnung erschweren. Es zeichnet sich jedoch auch ab, dass sich die Probleme allmählich verringern werden.
Mit der Richtlinie 2008/43 wurde europaweit ein System zur Rückverfolgung von Explosivstoffen von Herstellung bis zum Verbrauch geschaffen. Dabei erhält jeder Zünder und jede Sprengstoffpatrone eine eindeutige Kennung, die üblicherweise als Datamatrix-Code aufgebracht wird. Seit 2015 muss das System angewandt werden. Trotz einer reichlichen Übergangsfrist gibt es immernoch Probleme im Detail, die sich vor allem auf die IT-mäßige Verarbeitbarkeit beziehen.