Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
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Der Vortrag vermittelt einen Überblick über die physikalischen Gefahren nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), die Schnittstelle zum global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung auf Grundlage des UN Manual of Tests and Criteria, die Bedeutung der Qualitätssicherung bei Prüfungen auf physikalische Gefahren, sowie die Prüf- und Bewertungsstrategien und welche Tests dabei unverzichtbar sind.
Biozidprodukte unterliegen einer Zulassungspflicht, bevor sie verkauft oder angewendet werden dürfen. Zulassungsanträgen für Biozidproduktfamilien sowie für in-situ-Systeme müssen als IUCLID-Dossiers eingereicht werden. Hierfür müssen bestimmte Informationsanforderungen zur Bewertung der Gefahren vorgelegt werden. Wenn jedoch keine experimentellen Daten ermittelt wurden, muss eine valide Begründung für den Datenverzicht vorgelegt werden. Für die physikalischen Gefahren wird das „waiving of testing“ vorgestellt, insbesondere wird die Vorgehensweise in IUCLID erläutert.