Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
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Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überarbeitung des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt.
Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überarbeitung
des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf
Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. Aber auch andere Vorschriften
und Regelwerke unterliegen Änderungen durch Anpassungen an den Stand der Technik.
In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle
Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt.
Die 6. überarbeitete Fassung des GHS von 2015 enthält eine neue Gefahrenkategorie
zur Einstufung von pyrophoren Gasen und eine neue Gefahrenklasse zur Einstufung
von desensibilisierten explosiven Stoffen. Außerdem wurden Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt
bezüglich der physikalisch-chemischen Eigenschaften neu gefasst
und um Informationen für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergänzt. Die 7.
überarbeitete Fassung des GHS, die zurzeit in Arbeit ist und Anfang 2017 erscheinen
wird, wird voraussichtlich neue Kriterien und eine geänderte Einteilung für entzündbare
Gase beinhalten sowie einen neuen Anhang zur Staubexplosionsgefahren.
Bei den nationalen Arbeitsschutzvorschriften haben sich Änderungen anlässlich der
Verschiebung der Vorschriften zum betrieblichen Explosionsschutz von der Betriebssicherheitsverordnung
in die Gefahrstoffverordnung ergeben. Im Nachgang werden
auch die technischen Regeln zum Explosionsschutz überabeitet. Die technischen Regeln
für Tätigkeiten mit Gasen sind um Regelungen zu Acetylen ergänzt worden. Weitere
Ergänzungen zu Füllanlagen für ortsfeste Druckanlagen für Gase und zu Flüssiggas
liegen gegenwärtig den zuständigen Ausschüssen zur Verabschiedung vor.
Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überar-beitung des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. Aber auch andere Vorschriften und Regelwerke unterliegen Änderungen durch Anpassungen an den Stand der Tech-nik. In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt.
Die 6. überarbeitete Fassung des GHS von 2015 enthält eine neue Gefahrenkategorie zur Einstufung von pyrophoren Gasen und eine neue Gefahrenklasse zur Einstufung von desensibilisierten explosiven Stoffen. Außerdem wurden Anforderungen an das Si-cherheitsdatenblatt bezüglich der physikalisch-chemischen Eigenschaften neu gefasst und um Informationen für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergänzt. Die 7. überarbeitete Fassung des GHS, die zurzeit in Arbeit ist und Anfang 2017 erschei-nen wird, wird voraussichtlich neue Kriterien und eine geänderte Einteilung für ent-zündbare Gase beinhalten sowie einen neuen Anhang zur Staubexplosionsgefahren.
Bei den nationalen Arbeitsschutzvorschriften haben sich Änderungen anlässlich der Verschiebung der Vorschriften zum betrieblichen Explosionsschutz von der Betriebssi-cherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung ergeben. Im Nachgang werden auch die technischen Regeln zum Explosionsschutz überabeitet. Die technischen Re-geln für Tätigkeiten mit Gasen sind um Regelungen zu Acetylen ergänzt worden. Wei-tere Ergänzungen zu Füllanlagen für ortsfeste Druckanlagen für Gase und zu Flüssig-gas liegen gegenwärtig den zuständigen Ausschüssen zur Verabschiedung vor.