Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
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Daten und Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und Gefahren von Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 anzugeben. Die Anforderungen stammen aus REACH Anhang II und sind Anfang 2021 neugefasst worden. REACH implementiert damit die Neufassung des entsprechenden Abschnitts 9 aus dem UN-GHS – mit einigen europäischen Ergänzungen.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Änderungen und stellt die Ergänzungen, die sich an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern richten, anhand einiger aussagekräftiger Beispiele vor.
Länderübergreifende und vereinheitlichte Kriterien zur Einstufung von gefährlichen Chemikalien und zu ihrer Gefahrenkommunikation sind ein wichtiges Element für die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen. Das globale System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – das Globally Harmonized System der Vereinten Nationen (UN) – oder kurz GHS – unterstützt dieses Anliegen und hat auch Eingang in die europäischen Rechtsvorschriften gefunden. Die Vereinten Nationen (UN) haben sich nunmehr einiger systematischer Probleme im GHS angenommen und verändern in diesem Zuge auch das Einstufungssystem für Explosivstoffe. Die Fachdiskussionen im Kreis der Experten bei UN sind komplex und nicht leicht zu verfolgen. Es soll daher hier ein Zwischenstand über die bislang vorliegenden Ergebnisse der damit befassten Arbeitsgruppen dargestellt werden.
Der Vortrag vermittelt einen Überblick über die physikalischen Gefahren nach der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008), die Schnittstelle zum global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung auf Grundlage des UN Manual of Tests and Criteria, die Bedeutung der Qualitätssicherung bei Prüfungen auf physikalische Gefahren, sowie die Prüf- und Bewertungsstrategien und welche Tests dabei unverzichtbar sind.
Im Vortrag wird die Klassifizierung von Gasen und Gasgemischen nach CLP-Verordnung bei Anwendung der neuen Fassung der ISO/DIS 10156:2016 gezeigt. Dabei werden sowohl experimentelle Bestimmungsverfahren als auch Berechnungsverfahren für die Entzündbarkeit von Gasgemischen erläutert. Die physikalisch-chemischen Grundlagen der Berechnungsverfahren werden diskutiert.
The classification of not-mass explosive desensitized explosives (here Nitrocellulose-Preparations) is based in the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) on the determination of a burning rate. The burning rate test (external fire) and the calculation of the corrected burning rate (10 000 kg scaled) is described.