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Referenzmaterialien zur Qualitätssicherung von Emissionsprüfungen - Aktueller Stand und Ausblick
(2017)
Aus alltäglichen Produkten, wie Baumaterialien oder Möbeln können flüchtige organische Verbindungen (VOC) emittieren. Eine gesunde Innenraumluftqualität kann daher durch Produktkontrolle und Auswahl emissionsarmer Produkte erreicht werden. Untersuchungen von Materialemissionen werden in der Regel in sogenannten Emissionsprüfkammern unter kontrollierten, innenraumähnlichen Bedingungen durchgeführt. Zur Sicherung der Zuverlässigkeit solcher Prüfungen müssen Prüflaboratorien Qualitätssicherungs- und -kontrollmaßnahmen implementieren. Zur Überprüfung der Emissionsprüfkammermethode werden Referenzmaterialien, die in ihren Eigenschaften konstant sind und sich wie reale Prüfstücke verhalten, benötigt. Sie sind derzeit aber kommerziell nicht erhältlich.
Bei der Bewertung der Verlässlichkeit der im Labor gewonnenen Prüfergebnisse spielen Ringversuche eine entscheidende Rolle. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unterstützt deshalb den weiteren Ausbau des Ringversuchsprogramms des im Jahr 2007 gegründeten Kompetenzzentrums zur Qualitätssicherung für Prüfungen von Gefahrgütern und Gefahrstoffen auf physikalische Gefahren (Centre for quality assurance for testing of dangerous goods and hazardous substances, CEQAT-DGHS).
Bei allen bisher untersuchten Prüfmethoden besteht ein Verbesserungsbedarf. Die RV müssen daher zunächst auf die Methodenentwicklung, -verbesserung und -validierung und auf die Bestimmung der Messunsicherheit der jeweiligen Prüfmethode abzielen und nicht auf Leistungstests.
Bei der Bewertung der Verlässlichkeit der im Labor gewonnenen Prüfergebnisse spielen Ringversuche eine entscheidende Rolle. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unterstützt deshalb den weiteren Ausbau des Ringversuchsprogramms des im Jahr 2007 gegründeten Kompetenzzentrums zur Qualitätssicherung für Prüfungen von Gefahrgütern und Gefahrstoffen auf physikalische Gefahren (Centre for quality assurance for testing of dangerous goods and hazardous substances, CEQAT-DGHS).
Bei allen bisher untersuchten Prüfmethoden besteht ein Verbesserungsbedarf. Die RV müssen daher zunächst auf die Methodenentwicklung, -verbesserung und -validierung und auf die Bestimmung der Messunsicherheit der jeweiligen Prüfmethode abzielen und nicht auf Leistungstests.
Bei der Bewertung der Verlässlichkeit der im Labor gewonnenen Prüfergebnisse spielen Ringversuche eine entscheidende Rolle. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unterstützt deshalb den weiteren Ausbau des Ringversuchsprogramms des im Jahr 2007 gegründeten Kompetenzzentrums zur Qualitätssicherung für Prüfungen von Gefahrgütern und Gefahrstoffen auf physikalische Gefahren (Centre for quality assurance for testing of dangerous goods and hazardous substances, CEQAT-DGHS).
Bei allen bisher untersuchten Prüfmethoden besteht ein Verbesserungsbedarf. Die RV müssen daher zunächst auf die Methodenentwicklung, -verbesserung und -validierung und auf die Bestimmung der Messunsicherheit der jeweiligen Prüfmethode abzielen und nicht auf Leistungstests.
Bei der Betrachtung der Rechtmäßigkeit von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen mit CE-Zeichen auf dem Gemeinschaftsmarkt der EU wird oft der Baumusterprüfung und der "Baumusterprüfberscheinigung" große Aufmerksamkeit geschenkt. Bei pyrotechnischen Gegenständen kommt hier noch die Registriernummer als überprüfbares Merkmal hinzu. In der Phase der Baumusterprüfung werden die anwendungstechnischen Eigenschaften und Anforderungen der harmonisierten Normen geprüft, wofür eine der prüfenden benannten Stellen der EU die Verantwortung hat.
Für die sichere Funktion und Leistung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen ist jedoch die in der, oder im Anschluss an die, Fertigung stattfindende Qualitätssicherung (QS) mindestens ebenso wichtig. Ohne Einhaltung eines der Qualitätssicherungsmodule findet keine rechtmäßige Abgabe auf den Gemeinschaftsmarkt statt. Unkorrekte Anwendung der QS führt i. d. R. auch zu Fehlern an den Produkten mit mehr oder weniger auffälligen Problemen.
In der Vergangenheit konnte die Marktüberwachung aus dem Anzeigeverfahren für die erstmalige Verwendung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen und den dabei geführten Listen Anhaltspunkte bzgl. der Rechtmäßigkeit gewinnen und ggf. bei der BAM weiterführende Informationen abfragen. Mit dem Wegfall der Anzeigepflicht nach § 6 der 1. SprengV und dem Wegfall dieser Informationsquelle muss sich die Überprüfung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen auf dem Markt und in Lagern auf die begleitenden QS nach einem der Module der jeweiligen Richtline konzentrieren.
In dem Beitrag werden Kennzeichnungsmerkmale und Möglichkeiten der Überprüfung der QS an Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen aufgezeigt. Teilnehmer der Marktüberwachung und anderer Aufsicht führenden Stellen sollen sensibilisiert werden und mit Informationen ausgestattet werden, die ihnen ein Handeln auf diesem Gebiet ermöglichen.