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Bei neueren Verfahren zur Biogasgewinnung wird zusätzlich Wasserstoff in den Fermenter eingespeist, um den Methananteil im Biogas zu erhöhen. Dieses Verfahren bewirkt neben der CO2-Vermeidung eine Erhöhung des Brennwerts und der Qualität des Biogases. Zudem kann dafür, ähnlich wie bei der Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz, Elektrolysewasserstoff aus Überschüssen von Wind- und Solarstrom verwendet werden (Power-to-Gas). Im Poster werden die sicherheitstechnischen Kenngrößen für den Explosionsschutz bei Prozessgasen dargestellt und diskutiert.
Im Poster werden die wichtigsten sicherheitstechnischen Kenngrößen von Gasen für den Explosionsschutz dargestellt. Es wird gezeigt, wie mit Hilfe von Dreistoff-Diagrammen (Explosionsdiagrammen) die Explosionsgrenzen, die Entzündbarkeit und die Sauerstoffgrenzkonzentration von Gemischen aus Brenn- und Inertgasen bestimmt werden. Weiterhin wird eine Zuordnung der Kenngrößen zu den gebräuchlichen Schutzmaßnahmen vorgenommen.
Chemsafe wird seit Mai 2017 öffentlich und unentgeltlich über das Internet publiziert, um der Industrie und der Wissenschaft die gezielte Nutzung aktueller und bewerteter Daten zu ermöglichen. Dadurch wird die Datenbank in Normen und Technischen Regeln zitierbar. Die herausgebenden Bundesanstalten folgen so der Hightech-Strategie der Bundesregierung, die den Transfer öffentlich finanzierter, wissenschaftlicher Ergebnisse in Produkte und Dienstleistungen zum Nutzen der Gesellschaft fördert. Der Zugang zu diesen Ergebnissen im Internet soll ohne rechtliche oder technische Hürden und ohne Kosten möglich sein (Open Access).
Der Beitrag behandelt die sicherheitstechnischen Kenngrößen (STK) für Gase und Gasgemische. Es wird gezeigt, wie STK für den Explosionsschutz experimentell ermittelt und bewertet werden. Insbesondere wird auf die Abhängigkeiten der STK von Druck, Temperatur und Art des Inertgases eingegangen. Anhand von sogenannten Explosionsdiagrammen werden Gasgemische bewertet und Berechnungsverfahren für Explosionsgrenzen, Entzündbarkeit und Oxidationspotential vorgestellt.
Der Beitrag gibt eine Einführung in den Explossionsschutz. Neben den Schnittstellen zu benachbarten Gebieten wie Anlagensicherheit und Arbeitsschutz werden die Arten möglicher Explosionen in der Prozessindustrie und die Prinzipien des Explosionsschutzes erläutert. Einige Störfälle der letzten Jahre werden diskutiert.
Edelstahl ist für Geräte für die Verwendung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im explosionsgefährdeten Bereich insbesondere in der Chemie ein wichtiger Konstruktionswerkstoff. Hersteller von Geräten für den bestimmungsgemäßen Gebrauch in explosionsfähigen Bereichen müssen, wenn sie unter die Richtlinie 94/9/EG fallen, für das Inverkehrbringen in EU-Mitgliedsstaaten eine Konformitätsbewertung durchführen. Dazu gehört eine Zündgefahrenbewertung, bei der auch nichtelektrische Zündquellen betrachtet werden müssen, zu denen die mechanischen Schlagvorgänge gehören. Bei dieser Zündquellenart kommt es infolge des Schlages eines Bauteils auf ein anderes zu einer Energieumwandlung. Dadurch kommt es zu einer Temperaturerhöhung an der Kontaktstelle sowie unter Umständen zu einem Abtrennvorgang kleiner Partikel. Sowohl die heißen Reibflächen als auch die abgetrennten Partikel stellen potentielle Zündquellen explosionsfähiger Atmosphären dar.
Die Ergebnisse des Forschungsprojektes "Entwicklung normativer Anforderungen an explosionsgeschützte nichtelektrische Geräte resultierend aus der Zündfähigkeit mechanisch erzeugter Schlagfunken (NAMES)" zeigen, dass Schlagvorgänge mit Edelstählen eine erhebliche Zündgefahr von explosionsfähigen Brenngasgemischen darstellen können. Dabei bestehen jedoch mitunter deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Brenngasgemischen. Besonders hohe Zündwahrscheinlichkeiten konnten bei Brenngasgemischen mit Brenngasen der IEC-Explosionsgruppe IIC beobachtet werden, die Acetylen bzw. Wasserstoff als Brenngas enthielten. Schläge im Wasserstoff/Luft-Gemisch waren dabei jedoch bedeutend zündwirksamer. In diesem Gasgemisch konnte bei nied-rigen maximalen Schlagenergien bis 60 J sogar eine mitunter höhere relative Zündhäufigkeit beobachtet werden als bei Versuchen mit unlegiertem Baustahl.
Ausgehend von den entsprechenden Artikeln des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union lassen sich die Europäischen Richtlinien entsprechend der Zielrichtung der zugrundeliegenden Artikel folgendermaßen gliedern:
- Richtlinien zur Harmonisierung des Handels (Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 (früher Artikel 95 EG-Vertrag)
- Richtlinien über Mindeststandards zum Schutz der Arbeitnehmer (Arbeitsschutzrichtlinien) nach Artikel 153 (früher Artikel 137 EG-Vertrag)
Diese Richtlinien sind von den Mitgliedsstaaten in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme umzusetzen. Die Art und Weise der Umsetzung ist abhängig davon, zu welcher der beiden Gruppen die Richtlinie gehört.
Richtlinien nach Artikel 114 sind in die entsprechenden Gesetze und Verordnungen so umzusetzen, dass die wesentlichen Forderungen unverändert übernommen werden. Im Gegensatz dazu können bei der Umsetzung von Richtlinien nach Artikel 153 über die Forderungen dieser Richtlinien hinaus eigene weitergehende Forderungen beibehalten oder neu eingeführt werden.
Geräte zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen fallen unter die europäische
Richtlinie 2014/34/EU /1/. Diese ist eine Richtlinie zur Harmonisierung des Handels
(Beschaffenheitsrichtlinien) nach Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union /2/ (früher Artikel 95 EG-Vertrag) und regelt grundlegende
Anforderungen an die Sicherheit der entsprechenden Geräte. Die Forderungen der Richtlinien
nach Artikel 114 werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert. Hinsichtlich der grundlegenden Struktur der Normen im nicht-elektrischen Bereich
unterscheidet man dabei:
• A-Normen
o Normen zu Grundprinzipien des Explosionsschutzes, wie
Gefährdungsbeurteilung und Zündgefahrenbewertung
• B-Normen
o Normen zur Bestimmung sicherheitstechnischer Kenngrößen
o Normen für nicht-elektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
o Normen zu konstruktiven Explosionsschutzmaßnahmen
• C-Normen
o Normen für spezielle Geräte oder Schutzsysteme, wie
Flammendurchschlagsicherungen oder Ventilatoren
Von besonderer Bedeutung für nicht-elektrische Geräte sind die Normenreihe DIN EN 13463ff
/3/ und die DIN EN ISO 80079-36 /4/ und DIN EN ISO 80079-37 /5/.