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Erscheinungsjahr
- 2014 (1)
Dokumenttyp
Sprache
- Deutsch (1)
Referierte Publikation
- nein (1)
Schlagworte
- Gefahrguttanks (1) (entfernen)
Tanks für gefährliche Güter nach Kapitel 6.8 RID/ADR müssen gemäß den in den Gefahrgutvorschriften zitierten Normen entworfen und gebaut werden. Abweichungen von den Normen sind nur möglich, um dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, oder in Fällen, in denen die Normen bestimmte Bereiche nicht abdecken. In diesen Sonderfällen kann die zuständige Behörde ein technisches Regelwerk anerkennen, wobei die Tanks mindestens ein gleiches Sicherheitsniveau aufweisen müssen und die Mindestanforderungen aus Kapitel 6.8 RID/ADR eingehalten sind.