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Mit der Rohrfernleitungsverordnung u uA (RohrFLtgV) soll seitens des Gesetzgebers die Sicherheit des Transports von Stoffen, die im Falle eines Leitungsschadens Mensch und Umwelt beeinträchtigen können, gewährleistet werden. Nach der RohrFLtgV müssen Beschaffenheit und Betrieb von Rohrfernleitungen dem Stand der Technik entsprechen. Dieser gilt als erreicht, wenn die detaillierten Anforderungen an Design, Bau, Verlegung, Betrieb und Überwachung entsprechend der Technischen Regel für Rohrfernleitungen (TRFL) erfüllt sind.
Seit 2008 ist die RohrFLtgV zweimal geändert worden. Diese Änderungen betreffen im Wesentlichen die bisherigen Regelungen zu den Sachverständigen sowie die Erweiterung des Anwendungsbereichs. Auch die TRFL von 2003 wurde aktualisiert und im Mai 2010 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die Neuerungen in der Verordnung sowie die neuen technischen Anforderungen und Inhalte nach TRFL.
Die BAM untersucht regelmäßig Statistiken über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sowie Datenerhebungen zu Gefahrgutunfällen. Ziel ist es, Hinweise zu Tendenzen und Lücken abzuleiten, die möglicherweise Anlass für weitere Aktivitäten und Maßnahmen geben, z. B. im rechtlichen Bereich oder in der Praxis. Regelmäßig beobachtete Unfallstatistiken über Jahre geben einen guten Überblick über das Unfallgeschehen in Deutschland. Dieser Bericht betrachtet die Jahre 2010 und 2011 im Vergleich zu den Vorjahren.
Kein Fortschritt erkennbar
(2014)
Über die letzten 15 Jahre weisen die jährlichen Statistiken über Unfälle beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und bei deren Beförderung keine signifikanten Änderungen beim Unfallgeschehen in Deutschland auf. Das ist auf den ersten Blick erstaunlich, da die Verkehrssicherheit in den letzten Jahren durch Weiterentwicklung der Fahrzeugtechnik, durch verkehrsplanerische Maßnahmen sowie entsprechende Prüfvorschriften verbessert wurde. Im Anlagenbereich bestehen weitreichende technische und organisatorische Anforderungen an die Betreiber dieser Anlagen, um dem Vorsorgeprinzip des Wasserhaushaltsgesetzes gerecht zu werden. Die BAM führt seit 2006 regelmäßig Untersuchungen durch, bei denen die jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Unfallzahlen mit denen der Vorjahre verglichen werden. Nachfolgend wird der Fragestellung nachgegangen, ob die Daten der Unfallstatistiken zur ernüchternden Erkenntnis führen, dass die vielschichtigen, regelmäßigen Fortschreibungen im Vorschriften-, Technik- und Prüfbereich tatsächlich keine Verbesserung der Unfallsituation in Deutschland bringen oder ob die Unfallstatistiken für derartige Rückschlüsse nicht geeignet sind.
Auf Initiative der Europäischen Kommission ist die Europäische Eisenbahn Agentur seit einigen Jahren damit beauftragt, in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Expertinnen und Experten aus Europa harmonisierte Leitlinien für das Risikomanagement im Gefahrgutsektor zu entwickeln und fortzuschreiben.
Der Vortrag informiert über die Entwicklung und den Stand der Arbeiten zum „Inland Transport of Dangerous Goods Risk Management Framework“ (RMF):
- Warum gibt es das Risk Management Framework?
- Wer ist an der Entwicklung beteiligt?
- Wie ist das Risk Management Framework aufgebaut, an wen richtet es sich und was beinhaltet es?
- Welche grundsätzlichen Fragen sind zu klären?
- Wie geht es weiter?