S.3 Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung
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Seit September 2015 gelten für neue Heizgeräte EU-weit einheitliche Mindeststandards: Heizkessel müssen mindestens den Standard der Brennwerttechnik erreichen (ausgenommen sind B1-Gasetagenheizungen für Mehrfachbelegung). Wird ein alter Wärmeerzeuger ausgetauscht, muss daher stets der Schornstein für die Abgasabführung im Überdruck geeignet sein und gegen Kondensat ertüchtigt werden, also feuchtebeständig sein. Handelt es sich um eine mehrfach belegte Abgasanlage der Arten C4, C8 oder B3, sind alle am Schornsteinstrang angeschlossenen Gasgeräte betroffen. In einem Expertengremium des DVGW wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Einige Lösungsansätze vermeiden einen sofortigen Austausch aller Geräte an einem gemeinsamen Schornsteinstrang.
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(2019)
Seit September 2015 gelten für neue Heizgeräte EU-weit einheitliche Mindeststandards: Heizkessel müssen mindestens den Standard der Brennwerttechnik erreichen (ausgenommen sind B1-Gasetagenheizungen für Mehrfachbelegung). Wird ein alter Wärmeerzeuger ausgetauscht, muss daher stets der Schornstein für die Abgasabführung im Überdruck geeignet sein und gegen Kondensat ertüchtigt werden, also feuchtebeständig sein. Handelt es sich um eine mehrfach belegte Abgasanlage der Arten C4, C8 oder B3, sind alle am Schornsteinstrang angeschlossenen Gasgeräte betroffen. In einem Expertengremium des DVGW wurden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Einige Lösungsansätze vermeiden einen sofortigen Austausch aller Geräte an einem gemeinsamen Schornsteinstrang.
Die Ressourcen der Erde sind nicht nur endlich, sondern werden zudem ineffizient genutzt. Mit dem im Dezember 2015 verabschiedeten Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft fördert die Europäische Kommission den Übergang zur stärker kreislauforientierten Wirtschaft. So werden Anforderungen an Reparaturfähigkeit, Lebensdauer und Recyclingfähigkeit von Produkten zukünftig in der Ökodesign-Richtlinie gesetzt. Die Ökodesign-Richtlinie regelt momentan die Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Um Anforderungen an den nachhaltigen Einsatz von Ressourcen zu formulieren, fehlen jedoch Normen und Definitionen. Diese Normen werden Momentan geschaffen - erst danach können gesetzliche Anforderungen folgerichtig umgesetzt werden.
Die Kreislaufwirtschaftsinitiative der Europäischen Kommission fordert eine grundlegende Erweiterung bestehender Rechtsrahmen. Anforderungen zu einer gesetzlich vorgeschriebenen Lebensdauer, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, etc. von Produkten sollen unter der Ökodesign-Richtlinie geregelt werden. Bei diesem Vorhaben steht der Normungsauftrag M/543 im Zentrum. Es wurde 2015 von der Europäischen Kommission vergeben und bislang sind acht horizontale bzw. generische EN-Normen geplant. Trotz der zu erwartenden hohen Reichweite dieses Vorhabens scheinen die Inhalte und der eigentliche Zweck der zu erarbeitenden Normen vielen Marktakteuren noch nicht vollständig bekannt zu sein, daher sollen im Rahmen des Webinars diese Inhalte kurz vorgestellt werden.
Deutschland befindet sich inmitten eines umfassenden Transformationsprozesses hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft. Sowohl das Erreichen der Klimaziele als auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels fordern ein rasches, bestimmtes und gleichzeitiges Handeln in vielen Sektoren und Lebensbereichen.
Normen und Standards können einen wichtigen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele leisten. So haben Normungsorganisationen weltweit mit der ISO London Declarationeinen Pakt zur Unterstützung des Klimas geschlossen. Das bestehende Normenwerk muss auf Klimawandel-Tauglichkeit überprüft und eine Überarbeitung angestoßen werden.
Der Klimawandel als Querschnittsthema betrifft alle Wirtschaftszweige, und daher bieten DIN, DKE und VDI mit dieser durch Impulsvorträge eingeleiteten Diskussionsreihe eine Plattform zum Austausch über Normung als Werkzeug zum Thema Klima mit allen Akteuren.