Am 28. November 1951 trat in Mainz die Arbeitsgruppe Einheitliche Technische Baubestimmungen im Fachnormenausschuß Bauwesen (ETB-Hauptausschuß) - wie üblich jedes zweite Jahr - zu einer Gesamtsitzung zusammen, um einen Bericht über die Tätigkeit seiner Arbeitsausschüsse entgegenzunehmen, über die Fortführung begonnener und die Aufnahme neuer Arbeiten zu beschließen und Fragen allgemeiner Bedeutung zu erörtern.