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Organisationseinheit der BAM
Radioaktive Stoffe in besonderer Form (SFRM) sind nicht dispergierbare feste radioaktive Stoffe oder dichte Kapseln, die radioaktive Stoffe enthalten /1/. SFRM sind eine Kategorie innerhalb der verkehrsrechtlichen Vorschriften. Für die Beförderung zu Anwendern in der Industrie, Medizin und Forschung werden umschlossene radioaktive Stoffe (Strahler) gemäß ihrem aktivitätsabhängigen Gefahrenpotenzial verpackt. Strahler mit einer hohen Aktivität (> A2) erfordern entsprechend der verkehrsrechtlichen Vorschriften eine Beförderung in Typ B (U) Versandstücken, die als unfallsicher gelten. Alternativ besteht bis zu einer Aktivität < A1 die Möglichkeit der Beförderung in nicht unfallsicheren Typ A Versandstücken, wenn die Strahler nachweislich unfallsicher ausgelegt sind und eine Zulassung als SFRM vorliegt.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist gemäß GGVSEB §8 (2) /2/ in Deutschland die zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form.