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Schlagworte
- BAM-GGR 001 (1)
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- Verpackungen (1)
Gefahrgutverpackungen, die von der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen werden sollen, müssen nach einem von ihr anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QSP) hergestellt und überwacht werden. Diese QSP-Anerkennung ist neben einer bestandenen Bauartprüfung eine Voraussetzung für das Erlangen und die Gültigkeit der Bauartzulassung.