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Organisationseinheit der BAM
Eingeladener Vortrag
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Im Zuge des Rückbaus kerntechnischer Anlagen in Deutschland müssen u. a. Großkomponenten (Dampferzeuger, Reaktordruckbehälter) über öffentliche Verkehrswege in Zwischenlager transportiert werden, in denen sie zerlegt bzw. zwischengelagert werden. Da es sich hierbei um aktivierte und/oder oberflächenkontaminierte Objekte handelt, ist eine Begutachtung unter Berücksichtigung der Gefahrgutbeförderungsvorschriften notwendig. In den meisten Fällen handelt es sich um oberflächenkontaminierte Gegenstände, welche als Industrieversandstücke des Typs IP-2 zu befördern sind.
Im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Versandstücken für die gemäß der gefahrgutrechtlichen Regelwerksanforderungen eine behördlich ausgestellte Zulassung erforderlich ist, ist für die prüfpflichtigen Versandstücke lediglich eine behördliche Anerkennung und Überwachung des Managementsystems für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gebrauch, die Wartung und Inspektion erforderlich.
In der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß den Festlegungen in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig für die Anerkennung und Überwachung von Managementsystemen.