Filtern
Dokumenttyp
- Vortrag (2)
Referierte Publikation
- nein (2)
Schlagworte
- Aufprallfundament (1)
- Elemental impurities (1)
- Endlager Konrad (1)
- Fallprüfung (1)
- Medicinal products (1)
- Pharmacopea (1)
- Reference standards (1)
Organisationseinheit der BAM
Eingeladener Vortrag
- nein (2) (entfernen)
Guideline ICH Q3D on elemental impurities (EI) was adopted by the International Council for Harmonisation of Technical Requirements for Pharmaceuticals for Human Use (ICH) and published in December 2014.
The European Medicines Agency (EMA) Committee for Medicinal Products for Human use (CHMP) adopted guideline Q3D in December 2014 and defined the dates for coming into effect .
ICH Q3D is the first globally harmonised guidance to control 24 elemental impurities in drug products administered by oral, parenteral and inhalation routes. The policy entails a paradigm shift, moving away from substance-based testing towards risk-based assessment and control strategy.
In the context of implementing Q3D in Europe, several texts and monographs of the European Pharmacopoeia (Ph. Eur.) were revised, rendering the guideline legally binding in 38 European countries. Ph. Eur. general chapter 5.20. has been modified to reflect ICH Q3D guideline and the old fashioned heavy metals test, Ph. Eur. 2.4.8., has been deleted from individual Ph. Eur. monographs for substances for human use. Furthermore, general chapter Ph. Eur. 2.4.20. Determination of metal catalyst and metal reagent residues has been completely revised and renamed Determination of elemental impurities.
Whatever the chosen analytical method, reference materials with a known content of the target element are required for the quantification of elemental impurities. This led EDQM to consider the establishment of suitable reference materials. However, due to lack of specific experience and technical equipment, external partners were sought. Three key European institutes (JRC, BAM and PTB) were identified and involved in the project.
To mitigate the overall risk at first the project focussed on the elements classified by ICH Q3D as Class 1: lead, cadmium, mercury and arsenic.
A key necessity was the traceability of the element content to the SI (International System of Units Measurement) to allow metrologically reliable and reproducible determination. This required new and specific approaches to be developed by the partners in charge (BAM and PTB).
Since January 2018 lead solution CRS, cadmium solution CRS, mercury solution CRS and arsenic solution CRS are available to the users of the Ph. Eur. .
Abgeleitet aus den in Teil 3 der „Systemanalyse Konrad“ [1] definierten Lastannahmen für den „untertägigen Anlagenbereich“ müssen Verpackungen, die der Abfallbehälterklasse I (ABK I) mit dem zusätzlichen Merkmal der störfallfesten (sf) Verpackung oder der ABK II zugeordnet werden, gemäß den „Endlagerungsbedingungen, Endlager Konrad“ [2], nach einem „…Fall aus 5 m Höhe auf eine unnachgiebige Unterlage…“ bestimmten Anforderungen genügen.
Eine nähere Beschreibung der Prüfeinrichtung sowie die Definition detaillierter Anforderungen an das Aufprallfundament erfolgen in der „Produktkontrolle, Endlager Konrad“ [3]: „Die Prüfeinrichtung, bestehend aus einer Hebeeinrichtung und einem Fundament ist so zu gestalten, dass der Fall des Prüfmusters in jeder beliebigen Aufprallorientierung aus 5 m Höhe, gemessen von der Unterkante des Prüfmusters zum Fundament, möglich ist. Das Fundament ist aus Beton der Mindestgüte B 35 herzustellen und muss so beschaffen und verankert sein, dass keine Zerstörung in zahlreiche kleinere Bruchstücke erfolgt und keine horizontale Verschiebung des Fundamentes oder seiner Teile auftritt. Maße und Masse des Fundaments müssen so beschaffen sein, dass der Einfluss des Baugrundes unter dem Fundament auf den Aufprallwiderstand vernachlässigbar ist.“
Im Rahmen der Bauartprüfung für Behälter zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit zu vernachlässigender Wärmeentwicklung im Endlager Konrad wird die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Sachverständige hinzugezogen und ist in der Regel auch mit der Durchführung der notwendigen Fallprüfungen auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM (BAM TTS) einschließlich der Bereitstellung der benötigten Prüfeinrichtungen sowie des regelkonformen Aufprallfundamentes beauftragt. Der Prozess, beginnend von der Gewährleistung einer von allen Beteiligten als gültig bewerteten Fallprüfung bis hin zur abschließenden Bewertung und Interpretation der Versuchsergebnisse erfordert dabei u.a. eine sorgfältige Planung und Fertigung der für das Endlager Konrad repräsentativen Fundamentplatte und deren Ankopplung an einen Untergrund im Sinne der „Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material“ [4], [5] wie er zum Beispiel auf den beiden Fallversuchsanlagen des BAM Testgelände Technische Sicherheit (BAM TTS) zur Verfügung steht.
Um diese Anforderungen zu erfüllen muss zum einen der Erhalt der Integrität der Fundamentplatte beim Fallversuch durch eine geeignete Auswahl und kraftflussgerechte Anordnung der Stabstahl-Bewehrung sowie deren Verankerung garantiert und damit eine unzulässige Energieaufnahme durch Risse sowie eine unzulässige „… Zerstörung (der Fundamentplatte) in zahlreiche kleinere Bruchstücke …“, wie in [3] gefordert, verhindert werden. Außerdem ist zu gewährleisten, dass der Beton die Anforderungen an die vorgeschriebene Mindestgüte bzw. -festigkeit zum Zeitpunkt der Fallprüfung erfüllt, die Betonfestigkeit jedoch zur Vermeidung unnötig verschärfter Prüfrandbedingungen eine zu definierende Obergrenze nicht überschreitet.
Ausgehend von dem 2009 im Rahmen der KONTEC veröffentlichten Wissensstand [6] präsentiert die BAM im vorliegenden Beitrag die wesentlichen Ergebnisse der zwischenzeitlich bei der Planung und Durchführung von zahlreichen Fallprüfungen gewonnenen Erfahrungen bzgl. Spezifikation und Fertigung der für die Fallversuche notwendigen Fundamentplatten sowie deren Anbindung an den Untergrund. Neben den immer wieder notwendigen Anstrengungen zur Gewährleistung einer im Rahmen der Definition korrekten Betondruckfestigkeit am Tag der Fallprüfung wird die Anpassung der Bewehrungsführung an verschiedene Fallpositionen diskutiert.
Zur Ergänzung des gültigen Regelwerks entsteht parallel zu diesem Dokument eine Fachnotiz, in der BGE und BAM die Vorgaben und Spezifikationen zur regelwerkskonformen Herstellung und Montage von Fundamentplatten für Fallprüfungen im Rahmen der Behälterbauartprüfungsverfahren für das Endlager Konrad zusammenfassen und veröffentlichen werden. Diese Fachnotiz soll detaillierte Vorgaben und Spezifikationen zur Planung, Beauftragung, Herstellung und abschließenden Prüfung eines solchen Fundamentes und dessen Anbindung an den Untergrund enthalten. Damit soll allen beteiligten Organisationen wie Antragstellern, Sachverständigen und BGE ein langfristig verlässlicher Leitfaden im Hinblick auf die Durchführung anforderungsgerechter Fallprüfungen unter definierten und reproduzierbaren Randbedingungen im Rahmen der Bauartprüfungsverfahren für das Endlager Konrad an die Hand gegeben werden.