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Organisationseinheit der BAM
Pyrotechnic smoke generators fall under the Directive 2013/29/EU in Europe and could potentially belong to all categories except consumer fireworks. These types are especially present in the field of “Other Pyrotechnic Articles” of the categories P1 and P2, e.g. as simulation devices for paintball or airsoft gaming. The specific users of these products are aware of the corresponding smoke liberation during use and usually wear protective equipment to minimize exposure to potentially harmful aerosols. However, such products are often misused against the labelling requirements in locations where these articles are not supposed to be used, like football stadiums and demonstrations. In contrast to the intended use, uninvolved third parties are likely exposed to these reaction products without proper protective equipment. This study aims at identifying the transient particle size range of the aerosols emitted during the functioning of such common smoke generators for simulation purposes. In total four different types of articles were investigated, with five colors per type (white, blue, green, red, orange). Results show that the majority of the particles were emitted in a range between 40 nm and 350 nm, with some variation depending on the smoke color. Particles with diameters of less than 100 nm are generally of specific concern, as they can penetrate the alveolar system of the human lungs and therefore present a specific hazard.
The Witness - Screen Test
(2010)
In diesem Beitrag wird über den aktuellen Stand der Normfortentwicklung auf europäischer Ebene im Bereich der Explosivstoffe und Pyrotechnik berichtet. Gemäß der jeweiligen Normungsaufträge werden sämtliche harmonisierten Normen bzw. Normenreihen beider Fachgebiete überarbeitet. Neben der Anpassung an die neuen Richtlinien und dem Überprüfen des Stands der Technik werden auch weitere inhaltliche Neuerungen vorgenommen. In der Pyrotechnik wird unter anderem die verstärkte Einbeziehung von Umweltaspekten sowie die Schärfung der Abgrenzungskriterien zum Feuerwerk im Fokus stehen. Bei den Explosivstoffen sind die elektronischen Zündsysteme und die vor Ort hergestellten Sprengstoffe (MEMUs) bislang unzureichend durch Normen abgedeckt und werden nun berücksichtigt. Dieser Beitrag soll auch aufzeigen, welche Herausforderungen sich bei der Arbeit an den Normen ergeben.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die kürzlich abgeschlossenen und laufenden Normungsaktivitäten im Bereich der zivilen Explosivstoffe und pyrotechnischen Gegenstände. Ein Fokus dieses Beitrags liegt auf den Themen elektronische Zündsysteme, vor-Ort hergestellte Explosivstoffe und auf dem aktuellen Entwurf eines Normungsauftrags im Bereich der pyrotechnischen Gegenstände. Des Weiteren wird auf den Entwicklungsprozess und die Bedeutung der Normung im Allgemeinen eingegangen.
Das Poster zeigt Ergnisse der Untersuchung der Alterungsprozesse von pyrotechnischen Seenotrettungsmitteln (kleine schwimmfähige Rauchsignale und Seenotfackeln). Dabei erfolgte die Bewertung der thermischen und chemischen Stabilität sowie der Funktionssicherheit. Die beschleunigte Alterung (EN 16263:2015) und andere Methoden wurden mit natürlich gealterten Gegenständen verglichen
Pyrotechnische Gegenstände in Form von Treibladungskartuschen für den Einsatz in der Sprengtechnik
(2015)
Anforderungen, Prüfverfahren und praktische Erprobung von Treibladungskartuschen für den Einsatz in der Sprengtechnik werden erläutert. Nach der europäischen Rechtslage und den europäischen Normen handelt es sich bei derartigen Gegenständen um so genannte steinbrechende Kartuschen, die der EU-Richtlinie 2007/23/EG unterliegen und somit als pyrotechnische Gegenstände behandelt werden.
Mit der bereits veröffentlichten Normenreihe DIN EN ISO 14451 über 'Pyrotechnische Gegenstände - Pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge' und der Norm DIN EN 16264:2014-11 'Pyrotechnische Gegenstände - Sonstige pyrotechnische Gegenstände - Kartuschen für kartuschenbetriebene handgehaltene Werkzeuge' sowie den demnächst zu erwartenden Veröffentlichungen der DIN EN 16265 'Pyrotechnische Gegenstände - Sonstige pyrotechnische Gegenstände - Anzündmittel' sowie der Normenreihe DIN EN 16263 über 'Pyrotechnische Gegenstände - Sonstige pyrotechnische Gegenstände' werden die Anforderungen, Kategorisierungskriterien, Prüfverfahren und die Kennzeichnungsanforderungen an sonstige pyrotechnische Gegenstände im Einklang mit der Richtlinie 2007/23/EG definiert. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände am 1. Oktober 2009 in nationales Recht umgesetzt und angewandt. Das im Rahmen dieser Richtlinie geforderte Konformitätsbewertungsverfahren eines pyrotechnischen Gegenstandes setzt sich aus der Typprüfung (Modul B) und einem Qualitätssicherungsmodul (bei sonstigen pyrotechnischen Gegenständen die Module C, D, E und G) zusammen. Die Normenreihen DIN EN ISO 14451 und DIN EN 16263 sowie die Normen DIN EN 16264 und DIN EN 16265, die in diesem Beitrag und dem folgenden vorgestellt werden, geben die für die Typprüfung anzusetzenden Anforderungen, Bewertungskriterien und Prüfverfahren vor. Ferner liefern sie die Anforderungen an und Bewertungskriterien für die Losprüfungen, die an die dem Baumuster nachgefertigten Serienprodukte gestellt werden. Die genannten Normen werden in der BAM bereits angewendet, weil dadurch das Zulassungsverfahren sonstiger pyrotechnischer Gegenstände, verglichen mit der alten Rechtslage vor dem 1. Oktober 2009, in der Bundesrepublik Deutschland klar und transparent geregelt ist.
Die zurzeit im Beuth Verlag erhältlichen Norm-Entwürfe der Reihe E DIN EN 16263 datieren auf dem Ausgabedatum 2012-06. Die Norm-Entwürfe wurden im Rahmen der Normungsarbeit auf europäischer Ebene jedoch überarbeitet, weil einige Mitgliedstaaten die Entwürfe ablehnten und zahlreiche Kommentare eingereicht wurden. Dabei wurden alle Einwände der entsprechenden Mitgliedstaaten im Rahmen des europäischen Normungsgremiums diskutiert und sofern erforderlich in die Normenreihe eingearbeitet. Die entsprechend geänderten Dokumente wurden bereits zur Einleitung der formellen Abstimmung eingereicht. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die geänderten Dokumente. Obwohl FprEN 16263 auf europäischer Ebene noch nicht verabschiedet worden ist, werden die Prüfverfahren, die Kriterien zur Kategorisierung und so weiter bereits jetzt im Rahmen der Baumusterprüfung in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) angewandt, weil nicht davon ausgegangen wird, dass noch wesentliche technische Änderungen in die Normenreihe einfließen werden.