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Neben den EG-Baumusterprüfungen und Konformitätsbewertungen, die von der BAM als Benannte Stelle nach den Richtlinien 2014/28/EU und 2013/29/EU durchgeführt werden, gibt es auch immer wieder Anfragen von Behörden, Herstellern oder Anwendern zur gesonderten Überprüfung von Zündern. Diese Anfragen liegen hauptsächlich in den Bereichen Identifizierung von Fundzündern, Untersuchungen an Versagerzündern/überlagerten Zündern sowie externe Qualitätssicherung von Firmen. Die Vorgehensweise und die Prüfmethoden, die bei solchen Untersuchungen zum Einsatz kommen, werden vorgestellt und an Beispielen erläutert.
Die quantitative Bestimmung toxischer Gase, die bei der Umsetzung von Sprengstoffen entstehen können, ist für alle unter Tage verwendeten Sprengstoffe vorgeschrieben.
In der europaweit harmonisierten Norm DIN EN 13631 Teil 16 wird die Prüfmethode spezifiziert. Die wichtigsten Vorgaben und Anforderungen der Norm und deren Realisierung in der BAM - Prüfmethode werden erläutert. Der Aufbau und die Funktionsweise der BAM – Schwadenkammer, die eingesetzte Beprobungs- und Messtechnik und die Datenauswertung werden beschrieben.
Für die jeweiligen Sprengtypen (ANFO, Emulsionen, gelatinöse Sprengstoffe) werden die gemittelten Gaskonzentrationen für Stickoxide und Kohlenmonoxid diskutiert, die aus den bisher durchgeführten Prüfungen an der BAM resultieren.
Die nunmehr seit mehr als 10 Jahren an der BAM durchgeführten Schwadenprüfungen von gewerblichen Sprengstoffen zeigen, dass die Prüfmethode verlässliche und gut reproduzierbare Ergebnisse liefert. Konstante Prüf- und Umgebungsbedingungen ermöglichen die Vergleichbarkeit der Schwaden-Konzentrationen verschiedener Sprengstoffe.
Der Vergleich mit Werten anderer Prüfeinrichtungen ist jedoch nur eingeschränkt möglich. Insbesondere die Einschlussbedingungen haben einen großen Einfluss auf die Schwadenzusammensetzung. Dies zeigte sich an den alten Prüfergebissen, die noch in der Bergbauversuchstrecke „Tremonia“ oder im späteren Sprengbunker der DMT ermittelt wurden, sowie beim Vergleich mit Messwerten unter Bergbaubedingungen. Zu einem ähnlichen Fazit kam auch ein Ringversuch zwischen den Benannten Stellen, der im Jahr 2009 durchgeführt wurde. Die Messergebnisse der Schwadenprüfung in verschiedenen Versuchseinrichtungen werden vorgestellt und Übereinstimmungen sowie Abweichungen diskutiert.
The explosion and fire incidents with buried gas pipelines are increasing globally e.g. San Bruno (USA, 2010), East Godavari (India, 2014) and Ludwigshafen (Germany, 2014) are only a few to quote. There are a number of parameters involved behind the occurrence of these incidents such as human mistake, intended efforts leading to major or minor leak, ex-plosion due to depressurization, crater formation, spill of gaseous fuel in the nearby regions and pool/jet/crater fires. In continuation to [3] these parameters are investigated for Ludwigs-hafen incident in the present work. The semi-empirical and advanced CFD (Computational Fluid Dynamics) based models are utilized to assess the damages caused by the explosion overpressures. Recommendations are also provided on minimum safety distance to be consid-ered for such pipelines to avoid/foresee/mitigate similar hazards in future.
Experiments in this study reveal that the initiating capability of commonly used squibs is not high enough to initiate PETN in all cases. The fulfilment of the ‘new’ essential safety requirement 4 as set out in the European directive 2013/29/EU and the categorization of squibs as theatrical pyrotechnic articles (T2) can therefore be justified, as the explosive investigated belongs to quite a sensitive type (Initiation with low impulse energies possible). Underwater initiating capability tests according to EN 13763-15 led to meaningful results, showing that squibs are usually unable to initiate a secondary explosive. For a general assessment of the initiating capability of squibs and comparable (theatrical) pyrotechnic articles a threshold range of an equivalent initiation capability in grams of PETN on the basis of the performed underwater initiating capability tests was determined. It was found that squibs are generally not capable of initiating secondary explosives if the underwater initiating capability test showed an equivalent Initiation capability below 0.25 g PETN. As a consequence of this result, the underwater initiating capability test gives an effective and safer alternative to the experimental confirmation of the ‘new’ ESR 4 by direct contact of the article with the secondary explosive and should then be preferred to it.
In den Untersuchungen zum Zündvermögen von Filmeffektzündern wurde nachgewiesen, dass diese einen Plastiksprengstoff auf Basis von PETN nicht zu einer detonativen Umsetzung anregen können. Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderung (ESR) des Anhanges 1 der Richtlinie 2013/29/EG und die Kategorisierung als pyrotechnischer Gegenstand für Theater (T2) kann somit als gegeben angesehen werden, da der verwendete Explosivstoff zur Gruppe der sensibelsten Sprengstoffe (Initiierung mit geringen Zündenergien) gehört. Es wurde weiterhin nachgewiesen, dass der Untemassertest nach DIN EN 13763 Teil 15 aussagekräftige Ergebnisse liefert, welche die Fähigkeit von Filmeffektzündern und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen bestätigen respektive widerlegen, einen Sekundärsprengstoff zu zünden (eine Detonation zu initiieren).
Für eine allgemeine Einschätzung des Zündvermögens von Filmeffektzündern und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen ist ein Grenzbereich für ein äquivalentes Zündvermögen in g PETN auf Basis der Experimente mit dem o. g. Unterwassertest bestimmt worden. Filmeffektzünder und vergleichbare pyrotechnische Gegenstände sind nicht in der Lage, einen Sekundärsprengstoff zur Detonation anzuregen, wenn das aus dem Unterwassertest ermittelte äquivalente Zündvermögen unter 0,25 g PETN liegt.