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Das europäische Gefahrstoffrecht hat mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [1] - auch kurz CLP-Verordnung1) genannt - eine grundlegende Veränderung erfahren. Die CLP-Verordnung, die am 20. Januar 2009 in Kraft getreten ist, regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen und ersetzt die Stoff- und die Zubereitungsrichtlinie2). Mit der CLP-Verordnung übernimmt die Europäische Union entsprechende internationale Empfehlungen, die im sog UN-GHS [2] niedergelegt sind. Das UN-GHS bildet mit seinen Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien die Grundlage für eine weltweite Harmonisierung. Letztendlich realisiert wird die globale Harmonisierung dadurch, dass Staaten weltweit die Regelungen des UN-GHS in ihr nationales Recht implementieren.
Auf der Abschlussfeier von Pharmaziestudierenden wurden traditionellerweise (in einem „Ritual mit Risiko“) die Laborkittel in einer Metalltonne verbrannt. Nachdem ein Student Ethanol in die Tonne gegossen hatte, kam es zu einer Verpuffung und mehrere Studierende erlitten zum Teil schwerste Verbrennungen. Der Aufsatz bereitet die beiden Gerichtsverfahren zu dem Unfall auf – der Verletzten auf Anerkennung als Arbeitsunfall und das Strafverfahren gegen den Unfallverursacher.
Die Begriffe gefährlicher Stoff und Gefahrstoff werden häufig nicht unterschieden – in vielen Fällen resultieren aber durch den Kontext auch keine Missverständnisse. Tatsächlich bestehen aber Unterschiede – sowohl inhaltlich als auch bezüglich des Rechtsbereichs, der jeweils für sie gilt.
Stoffe sind gefährlich, wenn sie den Kriterien der CLP-Verordnung für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren entsprechen. Sie werden dann im Sinne der CLP-Verordnung entsprechend eingestuft und es ergeben sich Pflichten bezüglich des Inverkehrbringens innerhalb der EU.
Gefahrstoffe sind in der Gefahrstoffverordnung definiert. Sie beinhalten die gefährlichen Stoffe und weitere nicht notwendigerweise als gefährlich eingestufte Stoffe. Das Ziel ist vor allem der Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – es handelt sich also um eine Arbeitsschutzvorschrift.
Dieser Aufsatz stellt gefährliche Stoffe in ihrem Kontext vor, gibt einen Überblick über die Prinzipien und Rechtsfolgen sowie Hinweise auf weiterführende Informationen und stellt ihnen die Gefahrstoffe gegenüber.
In einer von Deutschland geleiteten Arbeitsgruppe des UN Sub-Committee zum UN-GHS [1] wurden Kriterien, eine Prüfmethode und Kennzeichnungselemente für chemisch instabile Gase erarbeitet. Im Ergebnis sind in der 4th revised edition von 2011 des UN-GHS chemisch instabile Gase neu aufgenommen worden. Danachwerden chemisch instabile Gase innerhalb der Gefahrenklasse für entzündbare Gase in zwei zusätzliche Kategorien A und B eingestuft. Kategorie A ist für Gase, die bereits bei Standardbedingungen chemisch instabil sind und Kategorie B für Gase, die bei erhöhter Temperatur und/oder erhöhtem Druck chemisch instabil sind. Mit der Veröffentlichung der 4. ATP zur CLP-Verordnung im Mai 2013 sind die entsprechenden Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften nun auch in die CLP-Verordnung übernommen worden und müssen gemäß den Übergangsvorschriften für reine Gase (Stoffe) spätestens ab dem 1. Dezember 2014 und für Gemische spätestens ab dem 1. Juni 2015 angewendet werden. Der vorliegende Beitrag stellt Einstufungskriterien, Konzentrationsgrenzen, die Prüfmethode und die Kennzeichnung der chemisch instabilen Gase vor.
Der Vortrag stellt das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (UN-GHS), die Arbeitsweise des entsprechenden Gremiums bei den UN, den "Building Block Approach" des UN-GHS, die Prinzipien der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien und die Implementierung des GHS in Europa mit der CLP-Verordnung und für das Sicherheitsdatenblatt mit REACH vor.
Der Vortrag gibt einen Überblick über das Chemikalienrecht, stellt die wichtigsten Regelungen sowie ihre Schnittstellen vor und gibt Informationen zu verfügbaren Hilfestellungen. Besprochen werden
• das UN-GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals)
• REACH (EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
• CLP (EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)
• Gefahrstoffverordnung
Der Vortrag beleuchtet die Schnittstelle zwischen Chemikalienrecht und Störfallrecht. Der Hintergrund, die Struktur und wichtige Eckpunkte der CLP-Verordnung werden vorgestellt. Instrumente und Beispiele zur Verifizierung von Einstufungen nach CLP im Hinblick auf die Anwendung unter der Seveso-Richtlinie bzw. der Störfallverordnung werden erläutert. Außerdem werden mögliche Konsequenzen für Änderungen im Anwendungsbereich der Seveso-Richtlinie besprochen.
Das Seminar gibt einen detaillierten Einblick in die physikalischen Gefahrenklassen nach der CLP-Verordnung und stellt Strategien bei der Einstufung vor. Möglichkeiten zum Waiving und Screening werden erläutert und Berechnungsmethoden für Gemische werden in kurzen Aufgaben für die Seminarteilnehmer durchexerziert.