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In den letzten Jahren sind im technischen Regelwerk für Industriegase erhebliche Veränderungen vorgenommen worden. So sind mit der Integration der Druckbehälterverordnung in die Betriebssicherheitsverordnung u. a. auch die Technischen Regeln Druckgase (TRG) und die Technischen Regeln Acetylen (TRAC) zum 31.12.2012 außer Kraft gesetzt worden. Weiterhin sind physikalischen Gefahren der Gase, die vorher in der Einstufungsrichtlinie 67/548/EWG geregelt waren, in das UN-GHS1 bzw. in die europäische CLP-Verordnung2 aufgenommen worden. Hier wurde erstmals eine neue Gefahrenklasse 2.5 "Gase unter Druck" geschaffen, die die intrinsische Gefährdung durch Energiefreisetzung aus Gas bei Bersten der Behälter oder unbeabsichtigter Entspannung abbildet.
Unter diesen Gesichtspunkten war es erforderlich, sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene das technische Regelwerk für Gase zu ergänzen und die Schutzziele der weggefallenen nationalen Regeln in Form von neuen technischen Regen zur Gefahrstoffverordnung (TRGS) und zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) zu erhalten und fortzuschreiben. Im Folgenden werden aktuelle Entwicklungen im technischen Regelwerk für Gase vorgestellt. In Kapitel 1 dieses Artikels wird auf die neue Einstufung und Kennzeichnung von chemisch instabilen Gasen gemäß UN-GHS und CLP-Verordnung eingegangen. Kapitel 2 stellt die neuen technischen Regeln für Gase zur Gefahrstoffverordnung und zur Betriebssicherheitsverordnung vor, mit besonderem Fokus auf die neue TRGS 407 "Tätigkeiten mit Gasen - Gefährdungsbeurteilung" und gibt einen kurzen Ausblick auf weitere technische Regeln, die zurzeit erarbeitet werden bzw. geplant sind.
Im Chemikalienrecht ergeben sich laufend Änderungen durch die regelmäßige Überar-beitung des UN-GHS. Konsequenzen hat dies auch für andere Vorschriften, die auf Einstufungen von gefährlichen Stoffen Bezug nehmen. Aber auch andere Vorschriften und Regelwerke unterliegen Änderungen durch Anpassungen an den Stand der Tech-nik. In diesem Beitrag werden für die chemische Sicherheitstechnik wichtige aktuelle Änderungen im Chemikalienrecht und nationalen Arbeitsschutzvorschriften vorgestellt.
Die 6. überarbeitete Fassung des GHS von 2015 enthält eine neue Gefahrenkategorie zur Einstufung von pyrophoren Gasen und eine neue Gefahrenklasse zur Einstufung von desensibilisierten explosiven Stoffen. Außerdem wurden Anforderungen an das Si-cherheitsdatenblatt bezüglich der physikalisch-chemischen Eigenschaften neu gefasst und um Informationen für die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern ergänzt. Die 7. überarbeitete Fassung des GHS, die zurzeit in Arbeit ist und Anfang 2017 erschei-nen wird, wird voraussichtlich neue Kriterien und eine geänderte Einteilung für ent-zündbare Gase beinhalten sowie einen neuen Anhang zur Staubexplosionsgefahren.
Bei den nationalen Arbeitsschutzvorschriften haben sich Änderungen anlässlich der Verschiebung der Vorschriften zum betrieblichen Explosionsschutz von der Betriebssi-cherheitsverordnung in die Gefahrstoffverordnung ergeben. Im Nachgang werden auch die technischen Regeln zum Explosionsschutz überabeitet. Die technischen Re-geln für Tätigkeiten mit Gasen sind um Regelungen zu Acetylen ergänzt worden. Wei-tere Ergänzungen zu Füllanlagen für ortsfeste Druckanlagen für Gase und zu Flüssig-gas liegen gegenwärtig den zuständigen Ausschüssen zur Verabschiedung vor.