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Eingeladener Vortrag
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Aktuelle Versuche der BAM
(2021)
Transport von defekten Lithiumbatterien - die BAM setzt die Vorschriften des internationalen Gefahrguttransportrechts für defekte Lithiumbatterien um. Um die Kompetenz hierfür sicherzustellen, bedarf es eigener Forschungstätigkeit. Auch im zuständigen UN Gremium werden Untersuchungen durchgeführt, an denen die BAM beteiligt ist.
Sicherheitskonzepte werden für die verschiedenen Szenarien für Lithiumakkus benötigt: Vor allem für den Bereich der Lagerung gibt es im Moment nur wenige Vorgaben. Im Vortrag werden verschiedene Brandschutzkonzepte vorgestellt. Für die Lagerung werden Empfehlungen ausgesprochen, die teilweise an die Vorgaben der Transportvorschriften anknüpfen.
Gefahrgut darf nur in speziell dafür zugelassenen Umschließungen (Verpackungen, IBC, Großverpackungen etc.) transportiert werden. Die BAM ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Erteilung von Zulassungen, für die (Baumuster-)Prüfung von Gefahrgutverpackungen sowie die Anerkennung der Qualitätssicherungsprogramme, nach denen die Gefahrgutverpackungen zu fertigen sind. Hierfür erlässt die BAM sogenannte BAM-GGRs (Gefahrgutregeln).
Für den Transport von Lithium-Batterien sind verschiedene Vorschriften des Transportrechts zu beachten. Insbesondere für defekte und beschädigte Lithium-Batterien, die beim Transport gefährlich reagieren, in Brand geraten oder giftige Gase freisetzen können, werden in 2019 neue Regelungen anwendbar sein. Die BAM ist in Deutschland zuständige Behörde für deren Umsetzung.