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Organisationseinheit der BAM
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Mit der Übernahme der Baumusterzulassungen auch für Tankfahrzeuge, sogenannte fest verbundene Tanks, ging eine Umstellung des Zulassungsverfahrens einher. Diese betraf alle am Zulassungsverfahren beteiligten Parteien gleichermaßen. Entschiedenste Umstellung war hier wohl die Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für alle Hersteller. Dies schafft Transparenz und führt somit zu Wettbewerbsgleichheit.
Die Mindestwanddicken der Tankkörper sind nach RID/ADR zu bestimmen. Zusätzlich sind die Tanks nach einer Norm oder nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk zu berechnen. Dabei ist der Tank unter Prüf- und Betriebsbelastungen auszulegen. Zusätzlich ist ein gefahrgutabhängiger Berechnungsdruck, der mit der Gefährlichkeit des Stoffes zunimmt, zu berücksichtigen.
Tanks für gefährliche Güter nach Kapitel 6.8 RID/ADR müssen gemäß den in den Gefahrgutvorschriften zitierten Normen entworfen und gebaut werden. Abweichungen von den Normen sind nur möglich, um dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt Rechnung zu tragen, oder in Fällen, in denen die Normen bestimmte Bereiche nicht abdecken. In diesen Sonderfällen kann die zuständige Behörde ein technisches Regelwerk anerkennen, wobei die Tanks mindestens ein gleiches Sicherheitsniveau aufweisen müssen und die Mindestanforderungen aus Kapitel 6.8 RID/ADR eingehalten sind.
Auslegung von Gefahrguttanks
(2014)