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Organisationseinheit der BAM
Die Begriffe gefährlicher Stoff und Gefahrstoff werden häufig nicht unterschieden – in vielen Fällen resultieren aber durch den Kontext auch keine Missverständnisse. Tatsächlich bestehen aber Unterschiede – sowohl inhaltlich als auch bezüglich des Rechtsbereichs, der jeweils für sie gilt.
Stoffe sind gefährlich, wenn sie den Kriterien der CLP-Verordnung für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren entsprechen. Sie werden dann im Sinne der CLP-Verordnung entsprechend eingestuft und es ergeben sich Pflichten bezüglich des Inverkehrbringens innerhalb der EU.
Gefahrstoffe sind in der Gefahrstoffverordnung definiert. Sie beinhalten die gefährlichen Stoffe und weitere nicht notwendigerweise als gefährlich eingestufte Stoffe. Das Ziel ist vor allem der Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – es handelt sich also um eine Arbeitsschutzvorschrift.
Dieser Aufsatz stellt gefährliche Stoffe in ihrem Kontext vor, gibt einen Überblick über die Prinzipien und Rechtsfolgen sowie Hinweise auf weiterführende Informationen und stellt ihnen die Gefahrstoffe gegenüber.
Technische Regeln im Arbeitsschutz – wie TRBS für die Betriebssicherheitsverordnung und TRGS für die Gefahrstoffverordnung – sind nicht zwingendes Recht, sondern konkretisierende Empfehlungen mit Vermutungswirkung. In Gerichtsurteilen werden sie eher selten herangezogen. Wie diese – und Branchenregelungen von Verbänden – von der Rechtsprechung diskutiert werden, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Münster.
Bei einem Schulexperiment mit Brennspiritus kam es zu einer „Verpuffung“ und durch den entstandenen „Feuerball“ fing die Kleidung von zwei Schülern und des Lehrers Feuer. Der Aufsatz arbeitet das Strafbefehlsverfahren auf, diskutiert Verantwortlichkeit, Pflichtverletzung und Verschulden des Lehrers und geht auf die im Strafbefehlsverfahren nicht in Bezug genommenen konkreten Regelungen der DGUV zu Unterricht an Schulen mit gefährlichen Stoffen ein.