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Organisationseinheit der BAM
Core–shell nanoparticles (CSNPs) have become indispensable in various industrial applications. However, their real internal structure usually deviates from an ideal core–shell structure. To control how the particles perform with regard to their specific applications, characterization techniques are required that can distinguish an ideal from a nonideal morphology. In this work, we investigated poly(tetrafluoroethylene)–poly(methyl methacrylate) (PTFE–PMMA) and poly(tetrafluoroethylene)–polystyrene (PTFE–PS) polymer CSNPs with a constant core diameter (45 nm) but varying shell thicknesses (4–50 nm). As confirmed by transmission scanning electron microscopy (T-SEM), the shell completely covers the core for the PTFE–PMMA nanoparticles, while the encapsulation of the core by the shell material is incomplete for the PTFE–PS nanoparticles. X-ray photoelectron spectroscopy (XPS) was applied to determine the shell thickness of the nanoparticles. The software SESSA v2.0 was used to analyze the intensities of the elastic peaks, and the QUASES software package was employed to evaluate the shape of the inelastic background in the XPS survey spectra. For the first time, nanoparticle shell thicknesses are presented, which are exclusively based on the analysis of the XPS inelastic background. Furthermore, principal component analysis (PCA)-assisted time-of-flight secondary-ion mass spectrometry (ToF-SIMS) of the PTFE–PS nanoparticle sample set revealed a systematic variation among the samples and, thus, confirmed the incomplete encapsulation of the core by the shell material. As opposed to that, no variation is observed in the PCA score plots of the PTFE–PMMA nanoparticle sample set. Consequently, the complete coverage of the core by the shell material is proved by ToF-SIMS with a certainty that cannot be achieved by XPS and T-SEM.
Welche Themen und Fragestellungen haben den Fachbeirat der BAM, seine Arbeitsgruppen und die BAM seit der letzten Fachtagung in Leipzig beschäftigt?
Die Richtlinie Fremdprüfer und deren Anlagen wurden entsprechend der aktuellen Anforderungen angepasst. Die einzelnen Punkte wollen wir vorstellen. Im Zusammenhang mit Geotextilien zum Filtern und Trennen und Kunststoff Dränelementen wurden zwei Themen bearbeitet: (1) Die europäischen Anwendungsnormen und das deutsche Straßenbaumerkblatt für Geokunststoffe verwenden statistische Begriffe. Deren nur „beiläufige“ Erwähnung lässt jedoch offen, was genau im Zusammenhang gemeint ist. Produkte unterschiedlicher Hersteller können daher trotz gleicher Angaben zu den Mindestwerten in den Leistungserklärungen oder Datenblättern deutlich unterschiedliche Eigenschaften haben. Um vorschriftsmäßig bemessen zu können, muss man jedoch wissen, was sich hinter den Zahlen verbirgt. Eine Zulassung oder Zertifizierung ist nur dann sinnvoll, wenn darüber hinaus einheitlich definiert wird, was die Angaben für die werkseigene Produktionskontrolle, die Inspektion durch benannte Stellen und die Kontrolle durch Dritte bedeuten. In den vergangenen Jahren seit 2009 wurde versucht, die Zulassungen stärker auf die Vorgaben aus der europäischen Normung zu stützen. Daher musste nun diskutiert werden, welche statistische Bedeutung die Angaben in den Zulassungen für Kunststoff Dränelementen und Geotextilien zum Filtern und Trennen haben. Hier musste eine einheitliche Regelung getroffen werden. (2) Die Langzeiteigenschaften von polyolefinen Geokunststoffen sind maßgeblich von den eingesetzten Stabilisatoren abhängig. Wie kann hier eine Überwachung während der Produktion der Geokunststoffe implementiert werden, wenn die Rezepturbestandteile der Produkte sensible Firmengeheimnisse der Rohstoffhersteller sind? Hier musste eine Lösung erarbeitet werden. Über die Ergebnisse soll berichtet werden.
Wir möchten weiterhin über Entwicklungen in Zusammenhang mit Kunststoffdichtungs-bahnen (KDB) berichten. Die DVS (Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren) Richtlinie 2225-4 regelt das Schweißen der KDB auf der Deponiebaustelle. Werden KDB im strukturierten Bereich miteinander verschweißt, werden die Strukturen in der Regel vorher abgetragen. Die DVS Richtlinie sieht unter bestimmten Voraussetzungen von einem Abtragen der Strukturen ab. Vor diesem Hintergrund wurde vom AK GWS ein Untersuchungsprogramm initiiert, das die Auswirkungen aufzeigen soll. Darüber haben wir bereits im letzten Jahr berichten. Das Untersuchungsprogramm wurde abgeschlossen. Die Ergebnisse und Schlussfolgerungen werden nun vorgestellt.