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Organisationseinheit der BAM
Sicherheitsbewertung von Lagerbehältern bei Auslaufen einer befristeten Zwischenlagergenehmigung
(2013)
Bei der sicherheitstechnischen Begutachtung der behälterspezifischen Aspekte nach Ablauf einer Zwischenlagergenehmigung ist entsprechend einer Neubeantragung zu verfahren. Die Sicherheitsbewertung erfolgt nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik bei Berücksichtigung der zur Behälterbauart bereits vorliegenden Sicherheitsnachweise und Begutachtungsergebnisse sowie der physikalischen und chemischen Alterungseinflüsse der bisherigen Zwischenlagerung. Am Beispiel einer beantragten weiteren Zwischenlagerung nach Auslaufen einer auf 20 Jahre befristeten Genehmigung und dem notwendigen Behältertransport zu einem neuen Zwischenlager werden Erfahrungen bzgl. der durchgeführten Sicherheitsbewertung zur Erfüllung der Technischen Annahmebedingungen des neuen Behälterlagers dargestellt.
In Deutschland werden zwei Arten von radioaktiven Abfällen unterschieden: Wärme entwickelnde Abfälle und Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Im Endlager Konrad werden ausschließlich radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung endgelagert (im internationalen Sprachgebrauch: schwach- und mittelradioaktive Abfälle). Solche Abfälle stammen zum Beispiel aus dem laufenden Betrieb, der Stilllegung und dem Rückbau von Kernkraftwerken, aus der Forschung, der Medizin oder von der Bundeswehr und beinhalten unter anderem kontaminierte Baustoffe, Schrott, Werkzeuge, Schutzkleidung, Schlämme und Suspensionen. Vor dem Endlagern dieser Abfälle werden sie konditioniert, d. h. die festen Abfälle werden teilweise zerkleinert, verpresst oder zementiert, flüssige eingedampft oder zementiert und häufig anschließend in Fässer verpackt. Im nächsten Schritt werden die konditionierten Abfälle in Abfallbehälter verpackt. Geeignete Behältertypen sind (gemäß IM, 121) kubische Container oder Rundbehälter mit definierten Abmaßen aus Stahlblech, Beton oder Gusseisen. Diese Abfallbehälter sind für die Endlagerung, für eine vorausgehende längerfristige Zwischenlagerung sowie ggf. für den Transport über öffentliche Verkehrswege zu qualifizieren.