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GHS - Global Harmonisiertes System: Allgemeine Übersicht (Wo alles begann - wo alles hinfürht)
(2009)
Physikalische Gefahren: Einstufungskriterien, Prüfmethoden, Vergleich mit Transportvorschriften
(2013)
Mit nicht-konformen oder schlecht dokumentierten Prüfergebnissen können weder Behörden noch Unternehmen etwas anfangen. Belastbare und eindeutige Informationen aus den Registrierungsdossiers sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können.
Darüber hinaus benötigen die Behörden verlässliche Daten aus den Registrierungen, um ihrer Verantwortung bei der Identifizierung regulierungsbedürftiger Stoffe nachkommen zu können.
Mit nicht-konformen oder schlecht dokumentierten Prüfergebnissen können weder Behörden noch Unternehmen etwas anfangen. Belastbare und eindeutige Informationen aus den Registrierungsdossiers sind entscheidend, damit industrielle und gewerbliche Verwender der Stoffe das Gefahrenpotenzial einschätzen und ggf. Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt treffen können.
Darüber hinaus benötigen die Behörden verlässliche Daten aus den Registrierungen, um ihrer Verantwortung bei der Identifizierung regulierungsbedürftiger Stoffe nachkommen zu können.
Die Präsentation gibt einen Überblick über die verschiedenen Aktivitäten der BAM im Bereich der Nanotechnologie mit den Schwerpunkten Nanopartikel und Nanosicherheit. Es wird sowohl die Transportsicherheit, als auch die Sicherheit von Batterien mit Nanopartikeln angesprochen. Verschiedene BAM-Projekte zum Thema Nano werden vorgestellt, beginnend mit relevanten REFOPlanprojekten über die Erstellung der OECD nanoTG110 bis hin zu EU-Projekten zur Standardisierung von Messungen an Nanomaterialien, hier insbesondere AEROMET, NanoDefine, NanoValid und EC4SafeNano.
Physikalische Gefahren: Einstufungskriterien, Prüfmethoden, Vergleich mit Transportvorschriften
(2014)
Biozidprodukte unterliegen einer Zulassungspflicht, bevor sie verkauft oder angewendet werden dürfen. Zulassungsanträgen für Biozidproduktfamilien sowie für in-situ-Systeme müssen als IUCLID-Dossiers eingereicht werden. Hierfür müssen bestimmte Informationsanforderungen zur Bewertung der Gefahren vorgelegt werden. Wenn jedoch keine experimentellen Daten ermittelt wurden, muss eine valide Begründung für den Datenverzicht vorgelegt werden. Für die physikalischen Gefahren wird das „waiving of testing“ vorgestellt, insbesondere wird die Vorgehensweise in IUCLID erläutert.