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Die Verwendung von Flammen im Rahmen von Shows ist heute Stand der Technik. Neben pyrotechnischen Flammenprojektoren kommen zunehmend Anlagen zum Einsatz, die Flammen durch die Verbrennung von Gasen, Flüssigkeiten und Stäube erzeugen. Die Infrarotstrahlung im Wellenlängenbereich von 7,5 bis 14 µm von verschiedenen Systemen (Flammenprojektoren) wurden gemessen und in Relation zu bekannten Grenzwerten für die gesundheitliche Schädigung von Personen gesetzt. Aus dieser Relation wurden dann Schutzabstände für ein statisches Szenario (Publikum verfolgt Show) bestimmt.
In den Untersuchungen zum Zündvermögen von Filmeffektzündern wurde nachgewiesen, dass diese einen Plastiksprengstoff auf Basis von PETN nicht zu einer detonativen Umsetzung anregen können. Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderung (ESR) des Anhanges 1 der Richtlinie 2013/29/EG und die Kategorisierung als pyrotechnischer Gegenstand für Theater (T2) kann somit als gegeben angesehen werden, da der verwendete Explosivstoff zur Gruppe der sensibelsten Sprengstoffe (Initiierung mit geringen Zündenergien) gehört. Es wurde weiterhin nachgewiesen, dass der Untemassertest nach DIN EN 13763 Teil 15 aussagekräftige Ergebnisse liefert, welche die Fähigkeit von Filmeffektzündern und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen bestätigen respektive widerlegen, einen Sekundärsprengstoff zu zünden (eine Detonation zu initiieren).
Für eine allgemeine Einschätzung des Zündvermögens von Filmeffektzündern und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen ist ein Grenzbereich für ein äquivalentes Zündvermögen in g PETN auf Basis der Experimente mit dem o. g. Unterwassertest bestimmt worden. Filmeffektzünder und vergleichbare pyrotechnische Gegenstände sind nicht in der Lage, einen Sekundärsprengstoff zur Detonation anzuregen, wenn das aus dem Unterwassertest ermittelte äquivalente Zündvermögen unter 0,25 g PETN liegt.
Die Verwendung von Flammen im Rahmen von Shows ist heute Stand der Technik. Neben pyrotechnischen Flammenprojektoren kommen zunehmend Anlagen zum Einsatz, die Flammen durch die Verbrennung von Gasen, Flüssigkeiten und Stäube erzeugen.
Es wurde die Infrarotstrahlung im Wellenlängenbereich von 7,5 – 14 µm der verschiedenen Systeme (Flammenprojektoren) gemessen und in Relation zu bekannten Grenzwerten für die gesundheitliche Schädigung von Personen gesetzt. Aus dieser Relation sind dann Schutzabstände für ein statisches Szenario (Publikum verfolgt Show) bestimmt worden.