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Am 13. Mai 2000 ereignete sich in der niederländischen Stadt Enschede ein Explosionsunfall mit Feuerwerk, bei dem riesige Schäden angerichtet wurden. Nach einer Schilderung des zeitlichen Ablaufes werden die Ursachen analysiert. Falsche Klassifizierung und das Fehlen von Schutz- und Sicherheitsabständen sind wesentliche Ursachen für das Ausmaß der Schäden. Aus der Sicht der in Deutschland gültigen Vorschriften für die Lagerung von Feuerwerk werden sicherheitstechnische Aspekte diskutiert. Angesprochen werden weiterhin einige Schlussfolgerungen, die auf nationaler wie auch internationaler Ebene gezogen wurden.
Sicherheitsmaßnahmen für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse IV (Kategorie 4)
(2008)
Ringversuche sind ein probates Mittel zur Bewertung der praktischen Anwendung einer Prüfmethode und der Leistungsfähigkeit von Prüflaboratorien.
Bei der in diesem Ringversuch untersuchten Methode A.14 Explosionsgefahr handelt es sich um ein Prüfschema, um festzustellen, ob feste oder pastenförmige Stoffe bei Flammenzündung (thermische Empfindlichkeit) oder bei Einwirkung von Schlag oder Reibung (mechanische Empfindlichkeit) und ob Flüssigkeiten bei Flammenzündung oder bei Einwirkung von Schlag eine Explosionsgefahr im Sinne des nationalen und europäischen Chemikalienrechts (z.B. SprengG, REACH-VO, CLP-VO) darstellen. Der hier beschriebene Ringversuch behandelt die Prüfung mit dem Fallhammer gemäß Abs. 1.6.2 Mechanische Empfindlichkeit (Schlag) der Methode A.14 Explosionsgefahr.
Angeregt wurde dieser Ringversuch von verschiedenen, nationalen Prüflaboratorien. Ein spezieller Auslöser war z.B. die Frage, ob vergleichbare Ergebnisse zwischen einer in einem Labor selbstgebauten Fallhammer-Apparatur und Geräten von kommerziellen Herstellern erzielt werden können. Es bestand die Frage nach einer entsprechenden Qualitätssicherung.
Die praktischen Untersuchungen des hier vorgestellten Ringversuchs wurden im Zeitraum von September 2011 bis Januar 2012 durchgeführt. Die Auswertungsergebnisse und Schlussfolgerungen sind von der BAM auf einem Symposium mit Beteiligung der Ringversuchsteilnehmer vorgestellt und diskutiert worden. Der jetzt vorliegende Bericht berücksichtigt die Ergebnisse der Diskussion auf diesem Symposium.
Ausgewählte Probleme beim Abbrennen von Feuerwerk und Stand der Normung im Bereich Pyrotechnik
(2010)
Die Verwendung von Flammen im Rahmen von Shows ist heute Stand der Technik. Neben pyrotechnischen Flammenprojektoren kommen zunehmend Anlagen zum Einsatz, die Flammen durch die Verbrennung von Gasen, Flüssigkeiten und Stäube erzeugen. Die Infrarotstrahlung im Wellenlängenbereich von 7,5 bis 14 µm von verschiedenen Systemen (Flammenprojektoren) wurden gemessen und in Relation zu bekannten Grenzwerten für die gesundheitliche Schädigung von Personen gesetzt. Aus dieser Relation wurden dann Schutzabstände für ein statisches Szenario (Publikum verfolgt Show) bestimmt.
In den Untersuchungen zum Zündvermögen von Filmeffektzündern wurde nachgewiesen, dass diese einen Plastiksprengstoff auf Basis von PETN nicht zu einer detonativen Umsetzung anregen können. Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderung (ESR) des Anhanges 1 der Richtlinie 2013/29/EG und die Kategorisierung als pyrotechnischer Gegenstand für Theater (T2) kann somit als gegeben angesehen werden, da der verwendete Explosivstoff zur Gruppe der sensibelsten Sprengstoffe (Initiierung mit geringen Zündenergien) gehört. Es wurde weiterhin nachgewiesen, dass der Untemassertest nach DIN EN 13763 Teil 15 aussagekräftige Ergebnisse liefert, welche die Fähigkeit von Filmeffektzündern und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen bestätigen respektive widerlegen, einen Sekundärsprengstoff zu zünden (eine Detonation zu initiieren).
Für eine allgemeine Einschätzung des Zündvermögens von Filmeffektzündern und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen ist ein Grenzbereich für ein äquivalentes Zündvermögen in g PETN auf Basis der Experimente mit dem o. g. Unterwassertest bestimmt worden. Filmeffektzünder und vergleichbare pyrotechnische Gegenstände sind nicht in der Lage, einen Sekundärsprengstoff zur Detonation anzuregen, wenn das aus dem Unterwassertest ermittelte äquivalente Zündvermögen unter 0,25 g PETN liegt.
Bei der Bewertung der Verlässlichkeit der im Labor gewonnenen Prüfergebnisse spielen Ringversuche eine entscheidende Rolle. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstützt deshalb den weiteren Ausbau des Ringversuchsprogramms des im Jahr 2007 gegründeten Kompetenzzentrums zur Qualitätssicherung für Prüfungen von Gefahrgütern und Gefahrstoffen auf physikalische Gefahren (Centre for quality assurance for testing of dangerous goods and hazardous substances, CEQAT-DGHS).
Bei allen bisher untersuchten Prüfmethoden besteht ein Verbesserungsbedarf. Die RV müssen daher zunächst auf die Methodenentwicklung, -verbesserung und -validierung abzielen und nicht auf Leistungstests.
Bei der Bewertung der Verlässlichkeit der im Labor gewonnenen Prüfergebnisse spielen Ringversuche eine entscheidende Rolle. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unterstützt deshalb den weiteren Ausbau des Ringversuchsprogramms des im Jahr 2007 gegründeten Kompetenzzentrums zur Qualitätssicherung für Prüfungen von Gefahrgütern und Gefahrstoffen auf physikalische Gefahren (Centre for quality assurance for testing of dangerous goods and hazardous substances, CEQAT-DGHS).
Bei allen bisher untersuchten Prüfmethoden besteht ein Verbesserungsbedarf. Die RV müssen daher zunächst auf die Methodenentwicklung, -verbesserung und -validierung und auf die Bestimmung der Messunsicherheit der jeweiligen Prüfmethode abzielen und nicht auf Leistungstests.
Bei der Explosion in einer Herstellungsstätte für ein Pulver zur Reinigung industrieller Feuerungsanlagen ist eine Person tödlich verunglückt. Die BAM wurde gebeten, beschlagnahmte Muster des Reinigungspulvers zu bewerten. Dafür wurden verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Diese sollten klären, ob die stoffliche Einstufung des Reinigungspulvers in die Klasse 5.1 für die sichergestellten Pulverproben zutreffend ist. Es konnte nachgewiesen werden, dass die untersuchten Pulverproben explosionsgefährliche Eigenschaften aufweisen und der Klasse 1 zuzuordnen sind. Die weiterführende Gefährdungsbeurteilung erfolgte anhand neu eingeführter sicherheitstechnischer Kenndaten Kriterien und der daraus abgeleiteten Gefahrgruppe.
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände in Menschenmengen (u. a. in Fußballstadien) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Zur Verwendung gelangen vorrangig sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1. Diese Gegenstände sind frei verkäuflich für Personen ab einem Alter von 18 Jahren. Am häufigsten werden pyrotechnische Gegenstände verwendet, die Rauch und Licht in verschiedenen Farben erzeugen.
Die Verwendung von Flammen im Rahmen von Shows ist heute Stand der Technik. Neben pyrotechnischen Flammenprojektoren kommen zunehmend Anlagen zum Einsatz, die Flammen durch die Verbrennung von Gasen, Flüssigkeiten und Stäube erzeugen.
Es wurde die Infrarotstrahlung im Wellenlängenbereich von 7,5 – 14 µm der verschiedenen Systeme (Flammenprojektoren) gemessen und in Relation zu bekannten Grenzwerten für die gesundheitliche Schädigung von Personen gesetzt. Aus dieser Relation sind dann Schutzabstände für ein statisches Szenario (Publikum verfolgt Show) bestimmt worden.