Für die öffentliche Sicherheit wird gesorgt, indem Gefahren rechtzeitig entdeckt werden. Deren Ursprung kann im technischen oder menschlichen Versagen liegen, womit im englischen Sprachraum zwischen 'Safety' und 'Security' unterschieden wird. Hinsichtlich der Folgen verschwimmt aber dieser Unterschied, obwohl für deren Verhinderung unterschiedliche Zuständigkeiten existieren. Bezüglich des gemeinsamen Interesses und auch überlappender Methoden und Vorgehensweisen würden beide Seiten gewinnen können, wenn es eine Brücke zwischen ihnen gäbe. Eine solche zu schaffen hat sich die EFNDT Arbeitsgruppe (Working Group) 5 zur Aufgabe gestellt. Gestaltet werden soll sie durch gemeinsame Veranstaltungen und Seminaren, die zur Bildung von Konsortien und der Durchführung gemeinsamer Projekte führen sollen.
Die Arbeitsgruppe 5 'Public Security and Safety NDT Technologies
(PSSndtT)' der Europäischen Föderation für Zerstörungsfreie Prüfung (EFNDT) hat
sich zur Aufgabe gestellt, vorhandene ZfP-Techniken darauf hin zu überprüfen, ob
und inwieweit sie für einen Einsatz im Bereich der öffentlichen Sicherheit
('Security') geeignet sind. Ausgangspunkt war die Suche nach Antipersonenminen
in ehemaligen Kriegsgebieten. Die zunehmende Bedrohung der Allgemeinheit
durch den Terrorismus veranlasste den EFNDT, ZfP-Anwendungen auf die
allgemeine öffentliche Sicherheit auszuweiten. Der Blick auf die Praxis und die Erfahrungen
in der ZfP kann neue Wege eröffnen und erspart mögliche parallele Eigenentwicklungen.
Umgekehrt wird man immer auch vom praktischen Feldeinsatz
mobiler Inspektionstechnik lernen, besonders unter erschwerten Einsatzbedingungen
in Bezug auf erschwerte Zugänglichkeit und eingeschränkt verfügbare Zeitrahmen.
Es wird über die bisherigen Aktivitäten und Perspektiven berichtet.
Ein gemeinsames Anliegen sowohl der technischen Sicherheit im Sinne von
'Safety' als auch der öffentlichen im Sinne von 'Security' als Schutz vor Anschlägen
und Verbrechen ist die Einschätzung bzw. die Bewertung vorbeugender Maßnahmen,
die der rechtzeitigen Erkennung einer Bedrohung dienen. An einem Beispiel
soll gezeigt werden, wie umgekehrt die ZfP auch von Konzepten zur Maßnahmenbewertung
in Sicherheitskontrollen profitieren könnte, besonders dann, wenn
eine einzelne Methode nicht hinreicht, um ein drohendes Schadensereignis zu erkennen.