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Referierte Publikation
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Mit der Rohrfernleitungsverordnung u uA (RohrFLtgV) soll seitens des Gesetzgebers die Sicherheit des Transports von Stoffen, die im Falle eines Leitungsschadens Mensch und Umwelt beeinträchtigen können, gewährleistet werden. Nach der RohrFLtgV müssen Beschaffenheit und Betrieb von Rohrfernleitungen dem Stand der Technik entsprechen. Dieser gilt als erreicht, wenn die detaillierten Anforderungen an Design, Bau, Verlegung, Betrieb und Überwachung entsprechend der Technischen Regel für Rohrfernleitungen (TRFL) erfüllt sind.
Seit 2008 ist die RohrFLtgV zweimal geändert worden. Diese Änderungen betreffen im Wesentlichen die bisherigen Regelungen zu den Sachverständigen sowie die Erweiterung des Anwendungsbereichs. Auch die TRFL von 2003 wurde aktualisiert und im Mai 2010 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dieser Beitrag gibt eine Übersicht über die Neuerungen in der Verordnung sowie die neuen technischen Anforderungen und Inhalte nach TRFL.