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In einer von Deutschland geleiteten Arbeitsgruppe des UN Sub-Committee zum UN-GHS [1] wurden Kriterien, eine Prüfmethode und Kennzeichnungselemente für chemisch instabile Gase erarbeitet. Im Ergebnis sind in der 4th revised edition von 2011 des UN-GHS chemisch instabile Gase neu aufgenommen worden. Danachwerden chemisch instabile Gase innerhalb der Gefahrenklasse für entzündbare Gase in zwei zusätzliche Kategorien A und B eingestuft. Kategorie A ist für Gase, die bereits bei Standardbedingungen chemisch instabil sind und Kategorie B für Gase, die bei erhöhter Temperatur und/oder erhöhtem Druck chemisch instabil sind. Mit der Veröffentlichung der 4. ATP zur CLP-Verordnung im Mai 2013 sind die entsprechenden Einstufungskriterien und Kennzeichnungsvorschriften nun auch in die CLP-Verordnung übernommen worden und müssen gemäß den Übergangsvorschriften für reine Gase (Stoffe) spätestens ab dem 1. Dezember 2014 und für Gemische spätestens ab dem 1. Juni 2015 angewendet werden. Der vorliegende Beitrag stellt Einstufungskriterien, Konzentrationsgrenzen, die Prüfmethode und die Kennzeichnung der chemisch instabilen Gase vor.
Die "Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Handbuch über Prüfungen und Kriterien" ergänzen die "Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter, Modellvorschriften" und das "Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)". Sie enthalten Kriterien, Prüfmethoden und –verfahren, die angewendet werden sowohl für die Einstufung gefährlicher Güter nach den Vorschriften der Teile 2 und 3 der Modellvorschriften als auch für Chemikalien, von denen nach dem GHS physikalische Gefahren ausgehen.