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Organisationseinheit der BAM
Eingeladener Vortrag
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Die BAM ist zuständige Behörde in Deutschland für bestimmte Aufgaben im Gefahrgutbereich, die u. a. in § 8 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und § 12 der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) aufgeführt sind und hauptsächlich von den Abteilungen 2 und 3 wahrgenommen werden. So ist die BAM bspw. die in Deutschland für die Zulassung von Verpackungen und Tanks oder auch die Einstufung bestimmter gefährlicher Güter zuständige Stelle. Die BAM arbeitet des Weiteren als Kompetenzbehörde national und international in den entsprechenden Gremien mit und berät das BMDV in der Rechtsfortentwicklung der internationalen Vorschriften für den Gefahrguttransport. Dies geschieht u. a. durch die Mitarbeit im Ständigen Ausschuss Gefahrgutbeförderung (AGGB) des Gefahrgut-Verkehrs-Beirats beim BMDV und den zugehörigen Arbeitsgruppen, oder auch das Erstellen von Anträgen für Rechtsänderungen in den internationalen Vorschriften der Vereinten Nationen (UN) bzw. der Wirtschaftskommission für Europa der UN (UNECE) im Auftrag des BMDV. Die Beratung der betroffenen Wirtschaft und die Normungsarbeit sind weitere wichtige Themen. Die Expertise der BAM wird insbesondere durch Forschung im Gefahrgutbereich erhalten und weiter ausgebaut. Im Rahmen des Vortrags werden drei Forschungsbereiche vorgestellt, von denen zwei für die Energiewende von großer Bedeutung sind.
Die Vorteile bei der Erstellung von Beförderungspapieren mit dem Modul der Datenbank GEFAHRGUT werden dargestellt. Dazu zählen u.a. die einfache Erstellung eines Beförderungspapieres für Stückgut im Straßenverkehr durch Nutzung eines Schritt-für-Schritt-Assistenten, bei dem z. B. grundsätzliche Verbote der Zusammenladung und -packung geprüft werden. Bei der Auswahl der Verpackung werden bei Einzelverpackungen und IBCs nur Verpackungen/IBCs angeboten, die für den jeweiligen Stoff zulässig sind.
Fachinformationssystem Datenbank GEFAHRGUT - Jetzt auch Hilfe bei der Kennzeichnung der Umweltgefahr
(2018)
Um Gefahrgutumschließungen richtig kennzeichnen zu können ist es erforderlich zu wissen, ob ein Stoff umweltgefährdende Eigenschaften hat. Als Informationsquelle hierfür kann sowohl die Rechercheanwendung der Datenbank GEFAHRGUT als auch die Daten des Gefahrgutdatenservices im BAM-Nummern-System als auch im UN-Nummern-Systems verwendet werden.