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Bei der Beschreibung und Erläuterung der Regelungen der am 20. April 2009 herausgegebenen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 werden die weitreichenden Änderungen und Erweiterungen gegenüber der früheren Ausgabe dargestellt und erklärt und es wird ein Vergleich dieser Zulassung mit den aktuellen europäischen Regelungen durchgeführt. Dieser Vergleich verdeutlicht zum einen die Berücksichtigung der Belange der Praxis in der Zulassung und zeigt zum anderen, dass die in Rede stehenden europäischen Normen vom Inhalt her nicht ausreichen, um das hohe Qualitätsniveau zu erreichen, das von der Zulassung gewährleistet wird. Diese europäischen Normen sind zudem teilweise noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Ziel der künftigen Normungsaktivitäten muss es sein, im Rahmen der Überprüfung und Überarbeitung der europäischen Normen die in Deutschland mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung von nichtrostenden Stählen seit nunmehr 35 Jahren gesammelten Erfahrungen einzubringen, sodass dann diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nicht mehr erforderlich ist.
Zu Sicherstellung der dauer-haften Korrosionsbeständigkeit nichtrostender Stähle im Bereich von Abwasseranlagen sind komplexe Einflussfaktoren zu Berücksichtigen. Dazu gehören eine geeignete Werkstoffauswahl und Legierungszusammensetzung, fehlerfreie und ggf. speziell zertifizierte Halbzeuge, eine gleichmäßige Elementverteilung insbesondere die Vermeidung chromreicher Ausscheidungen, eine geeignete Umformung, möglichst wenig Wärme-einbringung; eine glatte Oberflächenausführung, eine gute schweißtechnische Verarbeitung und die nachträgliche Entfernung von Anlauffarben, eine geeignete mechanische Bearbeitung (Schleifen, Strahlen) und chemische Nachbehandlung (Beizen, Passivieren) sowie eine ausreichende Grundreinigung und eine angepasste Unterhaltsreinigung.
Unter Passivität versteht man den Korrosionsschutz durch dünne, festhaftende Schichten aus Korrosionsprodukten. Für den schadensfreien Einsatz nichtrostender Stähle ergeben sich daraus zwei grundsätzliche Anforderungen.
Erstens muss sich die Passivschicht vollständig ausbilden können. Dabei sind die Oberflächenausführung,die mechanische Bearbeitung,die Elementverteilung, Ausscheidungen, die Wärmeeinbringung z.B. bei der schweißtechnischen Verarbeitung, Anlauffarben, sowie die chemische Nachbehandlung bzw. Konditionierung der Oberflächen von großer Bedeutung. Zweitens muss die Repassivierung von möglichen Defektstellen unter den Einsatzbedingungen möglich sein. Für das Repassivierungsvermögen sind die Legierungszusammensetzung, mögliche kritische Betriebszustände, prozessbedingte Besonderheiten wie etwa Stagnationsbedingungen und Reinigungsprozesse von Bedeutung.
Unter Passivität versteht man den Korrosionsschutz durch dünne, festhaftende Schichten aus Korrosionsprodukten. Für den schadensfreien Einsatz nichtrostender Stähle ergeben sich daraus zwei grundsätzliche Anforderungen, die stets erfüllt sein müssen.
Erstens muss sich die Passivschicht vollständig ausbilden können. Dabei sind die Oberflächenausführung,die mechanische Bearbeitung,die Elementverteilung, Ausscheidungen, die Wärmeeinbringung z.B. bei der schweißtechnischen Verarbeitung, Anlauffarben, sowie die chemische Nachbehandlung bzw. Konditionierung der Oberflächen von großer Bedeutung. Zweitens muss die Repassivierung von möglichen Defektstellen unter den Einsatzbedingungen möglich sein. Für das Repassi-vierungsvermögen sind die Legierungszusammensetzung, mögliche kritische Betriebszustände, prozessbedingte Besonderheiten wie etwa Stagnationsbedingungen und Reinigungsprozesse von Bedeutung.
Unter Passivität versteht man den Korrosionsschutz durch dünne, festhaftende Schichten aus Korrosionsprodukten. Für den schadensfreien Einsatz nichtrostender Stähle ergeben sich daraus zwei grundsätzliche Anforderungen, die stets erfüllt sein müssen.
Erstens muss sich die Passivschicht vollständig ausbilden können. Dabei sind die Oberflächenausführung,die mechanische Bearbeitung,die Elementverteilung, Ausscheidungen, die Wärmeeinbringung z.B. bei der schweißtechnischen Verarbeitung, Anlauffarben, sowie die chemische Nachbehandlung bzw. Konditionierung der Oberflächen von großer Bedeutung. Zweitens muss die Repassivierung von möglichen Defektstellen unter den Einsatzbedingungen möglich sein. Für das Repassi-vierungsvermögen sind die Legierungszusammensetzung, mögliche kritische Betriebszustände, prozessbedingte Besonderheiten wie etwa Stagnationsbedingungen und Reinigungsprozesse von Bedeutung.
Eine der wesentlichsten Veränderungen der im Oktober 2015 erschienenen Neufassung der DIN EN 1993-1-4 findet sich im Anhang A „Werkstoffauswahl und Dauerhaftigkeit“. Im Gegensatz zur Vorgängerversion ist dieser Anhang jetzt normativ. Mit Hilfe eines Punktesystems, das die wichtigsten Einwirkungsparameter der relevanten Expositionsbedingungen berücksichtigt, wird eine Korrosionsbeständigkeitsklasse ermittelt, mit deren Hilfe man eine geeignete Legierung auswählen kann. Dieses Verfahren bietet eine zuverlässige Methode für Planer auch ohne spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Korrosion bzw. der nichtrostenden Stähle. Die Arbeit geht auch auf Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten mit der bisher in Deutschland gültigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3.6 ein.