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Die Europäischen Richtlinien über Druckgeräte (1997/23/EG – PED, 2009/105/EG – SPVD und 1999/36/EG bzw. 2010/35/EU – TPED) werden derzeit formalen (PED und SPVD) bzw. wurden schon (TPED) inhaltlichen Änderungen unterworfen. Die PED und SPVD werden zusammen mit acht weiteren Richtlinien im Rahmen des Neuen Rechtsrahmens an den EU-Beschluss 768/2008/EG angeglichen. Dabei wird versucht, die PED gleichzeitig an die CLP-Verordnung anzugleichen, um ein ansonsten entstehendes Problem bei der unterschiedlichen Fluideinstufung nach PED und CLP-Verordnung zu verhindern. Die Frage der Anwendbarkeit der PED auf Flaschen für Atemschutzgeräte ist derzeit beim Juristischen Dienst der Europäischen Kommission anhängig, hat jedoch voraussichtlich keinen Einfluss auf die genannten laufenden Angleichungsverfahren.
Im Vortrag wird auf die rechtlichen Grundlagen der Richtlinie 2010/35/EU eingegangen. Dies umfasst die Definition von ortsbeweglichen Druckgeräten, die an sie gestellten technischen Anforderungen und die Anforderungen an deren Konformitätsbewertung. Des Weiteren wird die Anwendung der Richtlinie auf Feuerlöscher und deren Treibgasflaschen diskutiert
Im Vortrag wird auf die aktuellen Anforderungen aus dem Gefahrgutbeförderungsrecht an Ventilschutz einschließlich Schutzkragen als integraler Bestandteil einiger Gasflaschen und LPG-Sicherheitsventilen eingegangen. Des Weiteren werden die aktuell laufenden Revisionen der Normen EN ISO 11117 für Ventilschutz und EN 13953 für LPG-Sicherheitsventile diskutiert.
Im Vortrag wird auf die rechtlichen Grundlagen der Richtlinie 2010/35/EU eingegangen. Dies umfasst die Definition von ortsbeweglichen Druckgeräten, die an sie gestellten technischen Anforderungen und die Anforderungen an deren Konformitätsbewertung. Des Weiteren wird die Anwendung der Richtlinie auf Feuerlöscher und deren Treibgasflaschen sowie die damit verbundenen Probleme in der Praxis diskutiert.