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Die Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (1999/36/EG – TPED) wird am 1. Juli 2011 durch die neue TPED (Richtlinie 2010/35/EU) ersetzt. Im Rahmen der Revision der Richtlinie wurden deren technischen Inhalte komplett ins Gefahrgutrecht übernommen. Die neue TPED schreibt für alle ortsbeweglichen Druckgeräte ein einheitliches Konformitätsbewertungsverfahren vor, wobei die Pi-Kennzeichnung beibehalten wird. Bedingt durch die teilweise geregelten Übergangsvorschriften wird die Umstellung auf die neue TPED erst zum 1. Januar 2013 beendet sein.
Die Europäischen Richtlinien über Druckgeräte (1997/23/EG – PED, 2009/105/EG – SPVD und 1999/36/EG bzw. 2010/35/EU – TPED) werden derzeit formalen (PED und SPVD) bzw. wurden schon (TPED) inhaltlichen Änderungen unterworfen. Die PED und SPVD werden zusammen mit acht weiteren Richtlinien im Rahmen des Neuen Rechtsrahmens an den EU-Beschluss 768/2008/EG angeglichen. Dabei wird versucht, die PED gleichzeitig an die CLP-Verordnung anzugleichen, um ein ansonsten entstehendes Problem bei der unterschiedlichen Fluideinstufung nach PED und CLP-Verordnung zu verhindern. Die Frage der Anwendbarkeit der PED auf Flaschen für Atemschutzgeräte ist derzeit beim Juristischen Dienst der Europäischen Kommission anhängig, hat jedoch voraussichtlich keinen Einfluss auf die genannten laufenden Angleichungsverfahren.