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Die Vorteile bei der Erstellung von Beförderungspapieren mit dem Modul der Datenbank GEFAHRGUT werden dargestellt. Dazu zählen u.a. die einfache Erstellung eines Beförderungspapieres für Stückgut im Straßenverkehr durch Nutzung eines Schritt-für-Schritt-Assistenten, bei dem z. B. grundsätzliche Verbote der Zusammenladung und -packung geprüft werden. Bei der Auswahl der Verpackung werden bei Einzelverpackungen und IBCs nur Verpackungen/IBCs angeboten, die für den jeweiligen Stoff zulässig sind.
Gefahrgut darf nur in speziell dafür zugelassenen Umschließungen (Verpackungen, IBC, Großverpackungen etc.) transportiert werden. Die BAM ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Erteilung von Zulassungen, für die (Baumuster-)Prüfung von Gefahrgutverpackungen sowie die Anerkennung der Qualitätssicherungsprogramme, nach denen die Gefahrgutverpackungen zu fertigen sind. Hierfür erlässt die BAM sogenannte BAM-GGRs (Gefahrgutregeln).