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Schrankenlos im Seeverkehr
(2014)
Aufgrund der wachsenden Internationalisierung des Flaschenparks stieg das Volumen im internationalen Gefahrguttransport in den letzten Jahren stark an. Gleichzeitig traten besonders im Mittelmeerraum Unwägbarkeiten im Landtransport durch politische Krisen auf. Das auf See gestiegene Transportvolumen und die verstärkte Beachtung der Rechtslage führte auch zu Fällen, bei denen deutlich wurde, dass ohne IMDG-Code-Zulassung kein Beförderungsanspruch ableitbar ist. Die zuständige Behörde - in Deutschland die BAM - bietet Lösungen mit erweitertem Nutzen an. Hier kann für Bestandsflaschen mit Landzulassung eine Verwendungserweiterung für den Seeverkehr beantragt werden.
Die aktuelle Praxis, auch die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen primär auf die hydraulische Innendruckprüfung abzustellen, ist sowohl im Hinblick auf die Schädigung der Prüfmuster als auch ihrer Aussagekraft kritisch zu bewerten. Daher bringt die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zur Absicherung bei der Zulassung von Prüffristen für Composite-Druckgefäße, die älter als fünf Jahre sind, einen neuen Ansatz zur Anwendung. Er ermöglicht eine Zustandsbeschreibung der Population eines Baumusters auf der Basis wiederholt betriebsbegleitend zerstörender Prüfungen. Ein wesentlicher Aspekt dieses Ansatzes ist die Prognose der sicheren Restlebensdauer. Hierbei stellt der Effekt des übermäßigen Verlusts an hydraulischer Lastwechselfestigkeit im Sinne einer Degradation der Festigkeit einen kritischen Punkt in der Prognose der Sicherheit bis zum Lebensdauerende dar.