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Tanks, die für den Transport bestimmter entzündbarer flüssiger Stoffe eingesetzt werden, müssen nach der Gefahrgutverordnung Straße mit Flammendurchschlagsicherungen ausgerüstet sein, wenn ihre Explosionsdruckstoßfestigkeit nicht nachgewiesen ist. Dieser Nachweis kann sowohl rechnerisch als auch experimentell erfolgen. Seit 1984 führt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Explosionsdruckstoßversuche an verschiedenen Tanks durch. Anhand eines Beispiels soll über Durchführung und Auswertung dieser Versuche berichtet werden.