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Nach Außerkrafttreten der Druckbehälterverordnung und einer ganzen Reihe von technischen Regeln zu den Gasen mar es der Auftrag der neu gegründeten Projektgruppe „Gase" von AGS und ABS, die entstandenen Regelungsiücken zu schließen. Dies ist in einem ersten Schritt mit der Erarbeitung von drei neuen technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung und zur Betriebssicherheitsverordnung geschehen. Die drei Technischen Regeln sind bereits im Ministerialblatt veröffentlicht und können von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden. Der vorliegende Beitrag stellt diese neuen Technischen Regeln zu Gasen vor und geht dabei insbesondere auf die Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Regelwerk ein. Ein kurzer Ausblick auf weitere geplante Arbeiten wird ebenfalls gegeben.
Ende 2012 sind die der früheren Druckbehälterverordnung nachgeordneten Technischen Regeln TRG und TRB sowie weitere Technische Regeln zu Gasen, wie die TRAC, außer Kraft getreten. Deshalb wurde 2011 eine neue, dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und dem Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) berichtende Projektgruppe 'Gase' ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist die umfassende Behandlung von Tätigkeiten mit Gasen im Rahmen des technischen Regelwerks zur Betriebssicherheitsverordnung und zur Gefahrstoffverordnung unter Berücksichtigung der außer Kraft getretenen Technischen Regeln. Als Ergebnis der bisherigen Arbeiten wurden drei neue Technische Regeln zu Gasen verabschiedet: TRGS 407 'Tätigkeiten mit Gasen Gefährdungsbeurteilung', TRBS 3145/TRGS 725 'Ortsbewegliche Druckgasbehälter Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren' und TRBS 3146/TRGS 726 'Ortsfeste Druckanlagen für Gase'. Die TRGS 407 und die TRBS 3145/TRGS 725 sind bereits im Ministerialblatt veröffentlicht und können von der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden. Die TRBS 3146/TRGS 726 ist in den Ausschüssen verabschiedet worden und ihre Veröffentlichung wird in Kürze folgen. Der Beitrag stellt diese neuen Technischen Regeln vor und geht dabei insbesondere auf die Neuerungen im Vergleich zum bisherigen Regelwerk ein.