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Bei der Marktüberwachung im Bereich Explosivstoffe und Pyrotechnik stehen die Behörden der Länder immer wieder vor dem Problem, mit ausreichenden Kenntnissen über die Vielfalt der Produkte ausgestattet zu sein. Darüber hinaus lassen sich nur in seltenen Fällen im Rahmen der Marktüberwachung Prüfungen mit der regulären Funktion des Explosivstoffs oder der Pyrotechnik durchführen. Dadurch konzentriert sich die Überwachung vor allem auf äußere Merkmale und die Kennzeichnung. In dem Vortrag werden anhand von Beispielen die technischen und rechtlichen Hintergründe für entsprechende Kontrollen dargestellt und mit den Erfahrungen der an der Marktüberwachung Beteiligten abgeglichen.
During a European convention of the authorities for market surveillance (AdCO) for explosives the activities of the notified bodies are presented, putting a focus on matters concerning market surveillance.
The presentation outlined in detail, which verifications are possible
with explosives, while practical tests involving initiation of
explosives are excluded. Elements of labeling and the conclusions in
view of quality control were explained, and typical failures by
manufacturers to comply were orally described.
Bei der Betrachtung der Rechtmäßigkeit von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen mit CE-Zeichen auf dem Gemeinschaftsmarkt der EU wird oft der Baumusterprüfung und der "Baumusterprüfberscheinigung" große Aufmerksamkeit geschenkt. Bei pyrotechnischen Gegenständen kommt hier noch die Registriernummer als überprüfbares Merkmal hinzu. In der Phase der Baumusterprüfung werden die anwendungstechnischen Eigenschaften und Anforderungen der harmonisierten Normen geprüft, wofür eine der prüfenden benannten Stellen der EU die Verantwortung hat.
Für die sichere Funktion und Leistung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen ist jedoch die in der, oder im Anschluss an die, Fertigung stattfindende Qualitätssicherung (QS) mindestens ebenso wichtig. Ohne Einhaltung eines der Qualitätssicherungsmodule findet keine rechtmäßige Abgabe auf den Gemeinschaftsmarkt statt. Unkorrekte Anwendung der QS führt i. d. R. auch zu Fehlern an den Produkten mit mehr oder weniger auffälligen Problemen.
In der Vergangenheit konnte die Marktüberwachung aus dem Anzeigeverfahren für die erstmalige Verwendung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen und den dabei geführten Listen Anhaltspunkte bzgl. der Rechtmäßigkeit gewinnen und ggf. bei der BAM weiterführende Informationen abfragen. Mit dem Wegfall der Anzeigepflicht nach § 6 der 1. SprengV und dem Wegfall dieser Informationsquelle muss sich die Überprüfung von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen auf dem Markt und in Lagern auf die begleitenden QS nach einem der Module der jeweiligen Richtline konzentrieren.
In dem Beitrag werden Kennzeichnungsmerkmale und Möglichkeiten der Überprüfung der QS an Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen aufgezeigt. Teilnehmer der Marktüberwachung und anderer Aufsicht führenden Stellen sollen sensibilisiert werden und mit Informationen ausgestattet werden, die ihnen ein Handeln auf diesem Gebiet ermöglichen.