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IBC im Feuer
(1998)
IBC (Intermediate Bulk Container) sind Großpackmittel. Die gängigsten IBC bestehen aus einer Palette mit Kunststofftank mit einem maximalen Volumen von 3000 Litern und einem einfachen Gitterrohrrahmen. Werden Gefahrgüter darin transportiert, müssen die IBC zugelassen sein. Für die Zulassung ist die BAM zuständige Behörde in Deutschland. Eine Zulassung beinhaltet sicherheitstechnische Prüfungen, z. B. Brandtests. Bei diesen Prüfungen muss der Behälter beweisen, dass er für den Gefahrguttransport einsetzbar ist.
Entwicklung der Prüfanforderungen für Gefahrgutverpackungen vom Fass über IBC bis zur Großverpackung
(2017)
Seit es Gefahrgüter gibt, besteht auch der Bedarf für eine sichere Gefahrgutumschließung. Von den Holzfässern für Schießpulver bis zu den heutigen Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen hat sich die Gefahrgutverpackung weiterentwickelt und sich den jeweiligen Erfordernissen angepasst. Die Sicherheit war neben den ökonomischen Belangen immer ein wichtiger Aspekt. Mit dem zunehmenden Transport gefährlicher Güter nach 1945 auch im internationalen Maßstab war, um einen guten weltweiten Qualitätsstandard bei den Gefahrgutverpackungen zu erreichen, eine einheitliche Regelung bei den Prüfanforderungen für die entsprechenden Verpackungen notwendig. Die damals entwickelten Prüfvorschriften sind zum größten Teil bis heute gültig.
Die BAM-GGR002, die Gefahrgutregel für die Verfahren zur Anerkennung von Inspektionsstellen für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC) sowie zur Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC), wurde überarbeitet und im Mai 2016 veröffentlicht. Hier werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.
Die neuen Sachkundigen
(2016)
Gefahrgutverpackungen, die von der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen werden sollen, müssen nach einem von ihr anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QSP) hergestellt und überwacht werden. Diese QSP-Anerkennung ist neben einer bestandenen Bauartprüfung eine Voraussetzung für das Erlangen und die Gültigkeit der Bauartzulassung.
Das neue BAM-Schema
(2010)