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Organisationseinheit der BAM
Fachinformationssystem Datenbank GEFAHRGUT - Jetzt auch Hilfe bei der Kennzeichnung der Umweltgefahr
(2018)
Um Gefahrgutumschließungen richtig kennzeichnen zu können ist es erforderlich zu wissen, ob ein Stoff umweltgefährdende Eigenschaften hat. Als Informationsquelle hierfür kann sowohl die Rechercheanwendung der Datenbank GEFAHRGUT als auch die Daten des Gefahrgutdatenservices im BAM-Nummern-System als auch im UN-Nummern-Systems verwendet werden.
Fachinformationssystem Datenbank GEFAHRGUT - Jetzt auch Hilfe bei der Kennzeichnung der Umweltgefahr
(2018)
Um Gefahrgutumschließungen richtig kennzeichnen zu können ist es erforderlich zu wissen, ob ein Stoff umweltgefährdende Eigenschaften hat. Als Informationsquelle hierfür kann sowohl die Rechercheanwendung der Datenbank GEFAHRGUT als auch die Daten des Gefahrgutdatenservices im BAM-Nummern-System als auch im UN-Nummern-Systems verwendet werden.
Bei der Bewertung der Verlässlichkeit der im Labor gewonnenen Prüfergebnisse spielen Ringversuche eine entscheidende Rolle. Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) unterstützt deshalb den weiteren Ausbau des Ringversuchsprogramms des im Jahr 2007 gegründeten Kompetenzzentrums zur Qualitätssicherung für Prüfungen von Gefahrgütern und Gefahrstoffen auf physikalische Gefahren (Centre for quality assurance for testing of dangerous goods and hazardous substances, CEQAT-DGHS).
Bei allen bisher untersuchten Prüfmethoden besteht ein Verbesserungsbedarf. Die RV müssen daher zunächst auf die Methodenentwicklung, -verbesserung und -validierung und auf die Bestimmung der Messunsicherheit der jeweiligen Prüfmethode abzielen und nicht auf Leistungstests.
Fachinformationssystem Datenbank GEFAHRGUT - Jetzt auch Hilfe bei der Kennzeichnung der Umweltgefahr
(2018)
Um Gefahrgutumschließungen richtig kennzeichnen zu können ist es erforderlich zu wissen, ob ein Stoff umweltgefährdende Eigenschaften hat. Als Informationsquelle hierfür kann sowohl die Rechercheanwendung der Datenbank GEFAHRGUT als auch die Daten des Gefahrgutdatenservices im BAM-Nummern-System als auch im UN-Nummern-Systems verwendet werden.
Im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Versandstücken für die gemäß der gefahrgutrechtlichen Regelwerksanforderungen eine behördlich ausgestellte Zulassung erforderlich ist, ist für die prüfpflichtigen Versandstücke lediglich eine behördliche Anerkennung und Überwachung des Managementsystems für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gebrauch, die Wartung und Inspektion erforderlich.
In der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß den Festlegungen in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig für die Anerkennung und Überwachung von Managementsystemen.