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Organisationseinheit der BAM
Die Regelwerksanforderungen für Verpackungen für den Transport radioaktiver Stoffe basieren auf den Empfehlungen der IAEA und werden über die verkehrsträgerspezifischen internationalen Regelwerke in nationales Recht umgesetzt.
Um die Anforderungen des Regelwerkes zu erläutern, entwickelt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Gefahrgutregeln (BAM-GGR), welche die Entwickler, Hersteller und Betreiber von Behältern über die von der BAM angewandten Verfahren bei der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen informieren und unterstützen sollen.
Formale Pflichterfüllung
(2019)
Probleme mit der Einhaltung formaler Anforderungen bei der Beantragung von Baumusterzulassungen können für Verärgerung sorgen – nicht nur beim Antragsteller, sondern auch bei der Zulassungsbehörde. Warum die Formalitäten aber so wichtig sind, welche Spielräume die Behörden tatsächlich haben und wie Sorgfalt und Gründlichkeit zu mehr Planungssicherheit innerhalb eines komplexen Systems führen, möchte dieser Beitrag anhand einiger Beispiele zeigen.
Im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Versandstücken für die gemäß der gefahrgutrechtlichen Regelwerksanforderungen eine behördlich ausgestellte Zulassung erforderlich ist, ist für die prüfpflichtigen Versandstücke lediglich eine behördliche Anerkennung und Überwachung des Managementsystems für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gebrauch, die Wartung und Inspektion erforderlich.
In der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß den Festlegungen in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig für die Anerkennung und Überwachung von Managementsystemen.
UN-Kisten aus aller Welt
(2017)
Die neuen Sachkundigen
(2016)
Mit der Übernahme der Baumusterzulassungen auch für Tankfahrzeuge, sogenannte fest verbundene Tanks, ging eine Umstellung des Zulassungsverfahrens einher. Diese betraf alle am Zulassungsverfahren beteiligten Parteien gleichermaßen. Entschiedenste Umstellung war hier wohl die Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für alle Hersteller. Dies schafft Transparenz und führt somit zu Wettbewerbsgleichheit.
Gefahrgutverpackungen, die von der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen werden sollen, müssen nach einem von ihr anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QSP) hergestellt und überwacht werden. Diese QSP-Anerkennung ist neben einer bestandenen Bauartprüfung eine Voraussetzung für das Erlangen und die Gültigkeit der Bauartzulassung.
Beim Abreißen von Flaschenventilen an Atemluftflaschen wird schlagartig sehr viel Energie frei. Im Beitrag wird auf Unfälle im Zusammenhang mit Atemschutzgeräten, welche gerade nicht im Einsatz verwendet werden, eingegangen. Es wird beschrieben, welche die häufigsten Fehler bei der Handhabung solcher Geräte sind, was im schlimmsten Fall passieren kann und an welchen Stellen welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Unfallfolgen zu begrenzen bzw. den Unfall zu vermeiden.