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Organisationseinheit der BAM
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Die BAM-GGR 016 erläutert die Anforderungen des ADR, RID, ADN und IMDG hinsichtlich notwendiger Maßnahmen zum Qualitäts- und Alterungsmanagement bei der Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, Gebrauch, Wartung und Inspektion von nicht-zulassungspflichtigen Versandstücken für radioaktive Stoffe für alle Bauarten von freigestellten Versandstücken, Industrieversandstücken des Typs IP-1, IP-2 und IP-3 und Versandstücken des Typs A.
In accordance with the IAEA transport regulations, the design of special form radioactive material (SFRM) shall resist a severe transport accident without undue loss or dispersal of radioactive material. The safety assessment for design approval includes besides the program for physical tests (impact, percussion, bending and heat test) also the evaluation of the management system for design, manufacture, testing, documentation, use, maintenance, and inspection.
SFRM source design plus management system shall ensure, that every specimen of the approved design is able to survive the severe mechanical and thermal tests at any time of its SFRM-working life.
Due to the long-term use of SFRM designs in most cases, the assessment of the source ageing behavior is an important aspect in the approval procedure. Different fields of application imply a wide range of environmental conditions, from clean room atmosphere to highly aggressive industrial conditions. Besides of radioactive content, corrosion is a main factor for possible SFRM design degradation.
Although the IAEA Advisory Material SSG-26 already implies an indication of the need for considering ageing mechanisms, suitable amendments in the regulatory requirements of SSR-6 should be introduced to make the approval procedure more transparent and help to reduce rounds of questions by the authority. A supplementary requirement for considering of ageing mechanisms could be a helpful contribution to an international harmonization of the approval procedure.
This paper will describe major influencing factors to be considered to assess the ageing behavior of a SFRM design and will identify the need for a regulatory specification of a SFRM-working life as basis for the assessment of the SFRM design regarding time-dependent weakening. A proposal for an explicit requirement for consideration of ageing mechanisms in safety assessment of SFRM, which should be considered in the ongoing SSR-6 revision cycle, will be explained.
Für die Beförderung von umschlossenen radioaktiven Stoffen (Strahler) können Transporterleichterungen gelten, wenn das Strahlerdesign nachweislich unfallsicher ausgelegt ist und eine Zulassung als radioaktiver Stoff in besonderer Form vorliegt. Die in Deutschland zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form ist die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM).
Eine oft langfristige Nutzung der Strahler kann eine alterungsbedingte Schwächung der Umschließung des radioaktiven Stoffes zur Folge haben. Jeder Strahler einer zugelassenen Bauart muss jedoch im Beförderungsfall zu jeder Zeit, auch nach längerer Nutzung, den vorgeschriebenen Prüfanforderungen genügen. Die Alterungsbewertung auf der Grundlage einer vom Antragsteller zu spezifizierenden Nutzungsdauer des radioaktiven Stoffes in besonderer Form ist seit langer Zeit Bestandteil des Zulassungsverfahrens in Deutschland. Ein von Deutschland eingebrachter Vorschlag im Rahmen der anstehenden Revision der IAEA Empfehlungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen (SSR-6) soll die Lesbarkeit des Regelwerkes bezüglich der Alterungsbewertung verbessern, Klarheit über die damit verbundenen Anforderungen erzeugen und damit zu einer Harmonisierung der Zulassungsverfahren auf internationaler Ebene beitragen. In diesem Beitrag sollen wichtige Einflussfaktoren auf das Alterungsverhalten von radioaktiven Stoffen in besonderer Form aufgezeigt und die Notwendigkeit für die Spezifikation einer Nutzungsdauer als Grundlage für die Alterungsbewertung begründet werden. Der deutsche Vorschlag für die Revision des IAEA Regelwerks zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe (SSR-6) wird vorgestellt und erläutert.
Für die Beförderung von umschlossenen radioaktiven Stoffen (Strahler) können Transporterleichterungen gelten, wenn das Strahlerdesign nachweislich unfallsicher ausgelegt ist und eine Zulassung als radioaktiver Stoff in besonderer Form vorliegt. Die in Deutschland zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form ist die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM).
Eine oft langfristige Nutzung der Strahler kann eine alterungsbedingte Schwächung der Umschließung des radioaktiven Stoffes zur Folge haben. Jeder Strahler einer zugelassenen Bauart muss jedoch im Beförderungsfall zu jeder Zeit, auch nach längerer Nutzung, den vorgeschriebenen Prüfanforderungen genügen. Die Alterungsbewertung auf der Grundlage einer vom Antragsteller zu spezifizierenden Nutzungsdauer des radioaktiven Stoffes in besonderer Form ist seit langer Zeit Bestandteil des Zulassungsverfahrens in Deutschland. Ein von Deutschland eingebrachter Vorschlag im Rahmen der anstehenden Revision der IAEA Empfehlungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen (SSR-6) soll die Lesbarkeit des Regelwerkes bezüglich der Alterungsbewertung verbessern, Klarheit über die damit verbundenen Anforderungen erzeugen und damit zu einer Harmonisierung der Zulassungsverfahren auf internationaler Ebene beitragen. In diesem Beitrag sollen wichtige Einflussfaktoren auf das Alterungsverhalten von radioaktiven Stoffen in besonderer Form aufgezeigt und die Notwendigkeit für die Spezifikation einer Nutzungsdauer als Grundlage für die Alterungsbewertung begründet werden. Der deutsche Vorschlag für die Revision des IAEA Regelwerks zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe (SSR-6) wird vorgestellt und erläutert.
Radioaktive Stoffe in besonderer Form (SFRM) sind nicht dispergierbare feste radioaktive Stoffe oder dichte Kapseln, die radioaktive Stoffe enthalten /1/. SFRM sind eine Kategorie innerhalb der verkehrsrechtlichen Vorschriften. Für die Beförderung zu Anwendern in der Industrie, Medizin und Forschung werden umschlossene radioaktive Stoffe (Strahler) gemäß ihrem aktivitätsabhängigen Gefahrenpotenzial verpackt. Strahler mit einer hohen Aktivität (> A2) erfordern entsprechend der verkehrsrechtlichen Vorschriften eine Beförderung in Typ B (U) Versandstücken, die als unfallsicher gelten. Alternativ besteht bis zu einer Aktivität < A1 die Möglichkeit der Beförderung in nicht unfallsicheren Typ A Versandstücken, wenn die Strahler nachweislich unfallsicher ausgelegt sind und eine Zulassung als SFRM vorliegt.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) ist gemäß GGVSEB §8 (2) /2/ in Deutschland die zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form.
Tanks sind für normale Beförderungsbedingungen gebaut und zugelassen! Tankkörper müssen nach Normen (siehe 6.8.2.6 RID/ADR) oder nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk entworfen und gebaut werden Schweißverbindungen müssen nach Regeln der Technik ausgeführt werden. Unterdruck im Tank ist zu berücksichtigen (Berechnung, Vakuumventil). Beständigkeit – Gefahrgut darf mit Tankwerkstoff nicht gefährlich reagieren oder die Werkstoffe merklich schwächen!
Ein oder mehrere Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis-und andere Sicherheitsfunktionen erfüllen können.“
Zu den Verpackungen zählen Einzelverpackungen, zusammen-gesetzte Verpackungen, Kombinationsverpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, und außerdem Verpackungen für Gase (Druckgaspackungen; Druckgefäße, wie Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel; Klasse 2), ansteckungsgefährliche Stoffe (Klasse 6.2) und radioaktive Stoffe (Klasse 7).
The purpose of quality assurance measures in the manufacture of packaging for radioactive materials is to ensure that the series sample conforms to the design that was authorised in the design approval certificate and fulfils all the design requirements. In Germany, the basis of this process is TRV 006 (Technical Rules Traffic). This describes the manufacturing requirements and a system of supervision for the production process. Packaging components are divided into levels of three classification according to their importance for safety. Compliance with the requirements of the highest classification level is supervised directly by the Federal Institute for Materials Research and Testing (BAM) as the German competent authority or to a great extent by consulted experts. In this paper an example will be given of the qualification of a foundry for the production of cask bodies made of ductile cast iron. The results will be presented. Production based on the parts list and drawings stated in the design approval certificate for the packaging is supervised and documented by a quality assurance programme. This is pre-checked and released by BAM. For all instances of non-conformity in manufacturing, non-conformance reports have to be issued by the manufacturer and evaluated by BAM. These are itemised in the acceptance certificate, which certifies the conformity of the series sample with the approved design. Details of this supervision system, experience with several hundred manufactured casks and results will be presented.