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Organisationseinheit der BAM
Nitroxnormen - was gilt nun?
(2008)
Die seit 2003 gültige Nitroxnorm
EN13949 ist in Taucherkreisen
ein viel diskutiertes Thema. Vor allem das für Nitrox und Sauerstoff normierte
Ventil nach EN144-3 mit dem M26x2 Anschluss sorgt in den letzten Monaten für rote Köpfe. Auch weil die 5jährige Übergangsfrist dafür Ende Juni 2008 in Deutschland abgelaufen
ist. Mehrere Autoren aus dem In- und Ausland, welche auf EU-Niveau Experten in Tauchernormen sind, konnte DiveInside für diesen Beitrag
gewinnen. Die Autoren Ciscato, Szypkowski und Aris, gehören dem CEN/TC 79/SC 7 (diving apparatus Normenkomitee)
an und sind aktiv an der Erstellung und Revision von Tauchgerätenormen und Ventilnormen beteiligt.
Während für die Flächennutzungsplanung im Leitfaden KAS-18 [1] eine Leckfläche für eine Gasfreisetzung aus einer Druckgasflasche vorgegeben wird, liegen entsprechende Betrachtungen für vernünftigerweise nicht auszuschließende Szenarien bisher nicht vor. Die bei verfahrenstechnischen Anlagen oft verwendeten Ansätze für Flanschleckagen lassen sich prinzipiell auch auf Druckgasflaschen übertragen, was aber unter Berücksichtigung deren Herleitung inhaltlich fraglich ist. Es werden daher Szenarien einer Gasfreisetzung aus einer Druckgasflasche in einem Gaselager diskutiert und auf der Grundlage von experimentellen Untersuchungen die zu erwartenden Massenströme abgeschätzt.
Die Europäischen Richtlinien über Druckgeräte (1997/23/EG – PED, 2009/105/EG – SPVD und 1999/36/EG bzw. 2010/35/EU – TPED) werden derzeit formalen (PED und SPVD) bzw. wurden schon (TPED) inhaltlichen Änderungen unterworfen. Die PED und SPVD werden zusammen mit acht weiteren Richtlinien im Rahmen des Neuen Rechtsrahmens an den EU-Beschluss 768/2008/EG angeglichen. Dabei wird versucht, die PED gleichzeitig an die CLP-Verordnung anzugleichen, um ein ansonsten entstehendes Problem bei der unterschiedlichen Fluideinstufung nach PED und CLP-Verordnung zu verhindern. Die Frage der Anwendbarkeit der PED auf Flaschen für Atemschutzgeräte ist derzeit beim Juristischen Dienst der Europäischen Kommission anhängig, hat jedoch voraussichtlich keinen Einfluss auf die genannten laufenden Angleichungsverfahren.
Die Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (1999/36/EG – TPED) wird am 1. Juli 2011 durch die neue TPED (Richtlinie 2010/35/EU) ersetzt. Im Rahmen der Revision der Richtlinie wurden deren technischen Inhalte komplett ins Gefahrgutrecht übernommen. Die neue TPED schreibt für alle ortsbeweglichen Druckgeräte ein einheitliches Konformitätsbewertungsverfahren vor, wobei die Pi-Kennzeichnung beibehalten wird. Bedingt durch die teilweise geregelten Übergangsvorschriften wird die Umstellung auf die neue TPED erst zum 1. Januar 2013 beendet sein.