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Die Mindestwanddicken der Tankkörper sind nach RID/ADR zu bestimmen. Zusätzlich sind die Tanks nach einer Norm oder nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk zu berechnen. Dabei ist der Tank unter Prüf- und Betriebsbelastungen auszulegen. Zusätzlich ist ein gefahrgutabhängiger Berechnungsdruck, der mit der Gefährlichkeit des Stoffes zunimmt, zu berücksichtigen.