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Organisationseinheit der BAM
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BAM Abteilung „Chemische Sicherheitstechnik“, das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UN GHS: United Nations Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals), die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP steht für die Abkürzung der englischen Begriffe classification, labelling and packaging), die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. (REACH: Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals).
Chemikalien werden im Prüflabor auf ihre gefährlichen Eigenschaften getestet, um die Risiken bei deren Handhabung richtig abschätzen zu können. Dazu sind Prüfmethoden entwickelt und veröffentlicht worden, die heute weltweit Anwendung finden. Auf die Validität der jeweiligen Prüfmethode und richtige Durchführung der Prüfung und Bewertung im Laboratorium müssen sich Hersteller, Importeure, Händler, Arbeitgeber oder Verbraucher verlassen können.
Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM), Berlin hat eine langjährige Erfahrung sowohl bei der Ermittlung und Bewertung der physikalischen Gefahren von Chemikalien als auch bei der Einstufung und Kennzeichnung nach dem Chemikalienrecht (z.B. gemäß REACH-VO, CLP-VO, Gefahrgutvorschriften u.a.).
Es werden drei Poster präsentiert, welche einerseits kritisch die im Rahmen der chemikalienrechtlichen Verfahren von den Registranten vorgelegten Prüfergebnisse / Prüfberichte bewerten und andererseits die Zuverlässigkeit von verschiedenen Prüfmethoden einschätzen bzw. den Aufwand am Beispiel der Validierung einer konkreten Prüfmethode durch Ringversuche demonstrieren.
REACH-Registrierungsdossiers z.B. werden mit der Softwareanwendung IUCLID (International Uniform Chemical Information Database) erstellt. Für die Behörden ist die Bewertung der Zuverlässigkeit mit den Informationen zu den Studien im IUCLID-Dossiers oftmals schwer nachvollziehbar.
Bei der Bewertung der Verlässlichkeit der im Labor gewonnenen Prüfergebnisse spielen Ringversuche eine entscheidende Rolle. In den letzten 10 Jahren wurden von der BAM und der PTB Ringversuche zu verschiedenen Prüfmethoden durchgeführt. In allen Ringversuchen wurden deutliche Unterschiede zwischen den Ergebnissen der teilnehmenden Laboratorien festgestellt. Die Abweichungen der Prüfergebnisse wurden jedoch nicht nur durch Laborfehler, sondern auch durch Mängel der Prüfmethoden verursacht. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie gut die Prüfmethode ist, mit der ein Gefahrgut oder Gefahrstoff klassifiziert wird oder mit denen sicherheitstechnische Kenndaten bestimmt werden.
Ringversuche werden bei der Methodenentwicklung und -validierung eingesetzt und können zur Ermittlung der Messunsicherheit genutzt werden. Validierungsberichte zu Prüfmethoden sorgen für Transparenz, sind für die Regulierung im Chemikalienrecht erforderlich und dienen auch dazu auf globaler Ebene gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Die BAM und die PTB unterstützen deshalb den weiteren Ausbau des Ringversuchsprogramms des im Jahr 2007 gegründeten Kompetenzzentrums zur Qualitätssicherung für Prüfungen von Gefahrgütern und Gefahrstoffen auf physikalische Gefahren (Centre for quality assurance for testing of dangerous goods and hazardous substances, CEQAT-DGHS, www.ceqat-dghs.bam.de). Dieses betreibt die BAM gemeinsam mit der PTB und der QuoData Gesellschaft für Qualitätsmanagement und Statistik mbH, Dresden.
Der Vortrag gibt einen Überblick über das Chemikalienrecht, stellt die wichtigsten Regelungen sowie ihre Schnittstellen vor und gibt Informationen zu verfügbaren Hilfestellungen. Besprochen werden
• das UN-GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals)
• REACH (EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
• CLP (EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)
• Gefahrstoffverordnung
Daten und Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und Gefahren von Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 anzugeben. Die Anforderungen stammen aus REACH Anhang II und sind Anfang 2021 neugefasst worden. REACH implementiert damit die Neufassung des entsprechenden Abschnitts 9 aus dem UN-GHS – mit einigen europäischen Ergänzungen.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Änderungen und stellt die Ergänzungen, die sich an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern richten, anhand einiger aussagekräftiger Beispiele vor.
Daten und Informationen zu physikalisch-chemischen Eigenschaften und Gefahren von Stoffen und Gemischen sind im Sicherheitsdatenblatt in Abschnitt 9 anzugeben. Die Anforderungen stammen aus REACH Anhang II und sind Anfang 2021 neugefasst worden. REACH implementiert damit die Neufassung des entsprechenden Abschnitts 9 aus dem UN-GHS – mit einigen europäischen Ergänzungen.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Änderungen und stellt die Ergänzungen, die sich an die Ersteller von Sicherheitsdatenblättern richten, anhand einiger aussagekräftiger Beispiele vor.