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Organisationseinheit der BAM
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BAM Abteilung „Chemische Sicherheitstechnik“, das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (UN GHS: United Nations Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals), die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP steht für die Abkürzung der englischen Begriffe classification, labelling and packaging), die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. (REACH: Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals).
Im Vortrag wird die Klassifizierung von Gasen und Gasgemischen nach CLP-Verordnung bei Anwendung der neuen Fassung der ISO/DIS 10156:2016 gezeigt. Dabei werden sowohl experimentelle Bestimmungsverfahren als auch Berechnungsverfahren für die Entzündbarkeit von Gasgemischen erläutert. Die physikalisch-chemischen Grundlagen der Berechnungsverfahren werden diskutiert.
Der Vortrag stellt das "Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals" (UN-GHS), die Arbeitsweise des entsprechenden Gremiums bei den UN, den "Building Block Approach" des UN-GHS, die Prinzipien der Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Chemikalien und die Implementierung des GHS in Europa mit der CLP-Verordnung und für das Sicherheitsdatenblatt mit REACH vor.
Das Seminar gibt einen detaillierten Einblick in die physikalischen Gefahrenklassen nach der CLP-Verordnung und stellt Strategien bei der Einstufung vor. Möglichkeiten zum Waiving und Screening werden erläutert und Berechnungsmethoden für Gemische werden in kurzen Aufgaben für die Seminarteilnehmer durchexerziert.
Der Vortrag gibt einen Überblick über das Chemikalienrecht, stellt die wichtigsten Regelungen sowie ihre Schnittstellen vor und gibt Informationen zu verfügbaren Hilfestellungen. Besprochen werden
• das UN-GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals)
• REACH (EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)
• CLP (EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen)
• Gefahrstoffverordnung
Der Vortrag beleuchtet die Schnittstelle zwischen Chemikalienrecht und Störfallrecht. Der Hintergrund, die Struktur und wichtige Eckpunkte der CLP-Verordnung werden vorgestellt. Instrumente und Beispiele zur Verifizierung von Einstufungen nach CLP im Hinblick auf die Anwendung unter der Seveso-Richtlinie bzw. der Störfallverordnung werden erläutert. Außerdem werden mögliche Konsequenzen für Änderungen im Anwendungsbereich der Seveso-Richtlinie besprochen.