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Organisationseinheit der BAM
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Der Anhang I der Bauproduktenverordnung EU 305/2011 definiert die an ein Bauwerk gestellten Grundanforderungen: „Bauwerke müssen als Ganzes und ihren Teilen für deren Verwendungszweck tauglich sein, wobei insbesondere der Gesundheit und der Sicherheit der während des gesamten Lebenszyklus der Bauwerke involvierten Personen Rechnung zu tragen ist“. Dementsprechend ist mit einer angemessenen Zuverlässigkeit ein mögliches Versagen des Bauwerkes auszuschließen und der vorgegebene Nutzungszweck ist für die vorgesehene Nutzungsdauer unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu gewährleisten.
Anhand der vorliegenden Präsentation wird für den Bereich des Massivbaus ein Überblick über die maßgebenden Normen auf nationaler und europäischer Ebene gegeben. Dies beinhalt relevante Normen für die Bemessung von Bauwerken sowie die Anforderungen an die verwendeten Baustoffe und deren Überwachung.
Brücken werden durch Inspektionen und teilweise durch Monitoring überwacht, um Daten und Informationen über den Zustand und die Einwirkungen zu sammeln. Auf deren Grundlage werden Entscheidungen hinsichtlich Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Verfügbarkeit getroffen. In diesem Vortrag werden die Potentiale der Digitalisierung zur Unterstützung und Verbesserung der Brückenüberwachung diskutiert. Insbesondere werden die Bereiche Datenmanagement, Brückenmodellierung und Entscheidungsfindung betrachtet.