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Druckbehälter werden vor ihrer Inbetriebnahme obligatorisch einer hydraulischen Prüfung bis zum sog. Prüfdruck belastet. Damit sollen fehlerhaft gefertigte Individuen erkannt und ausgesondert werden. Mit dieser Prüfung werden aber auch diejenigen Einzelbehälter ausgesondert, die ohne einem nachvollziehbaren Fertigungsfehler, nur auf Basis der statistischen Streuung ggf. eine Festigkeit unterhalb des Prüfdrucks aufweisen.
Da der Prüfdruck im Fall der Wasserstoffspeicher mindestens 20% über dem maximal zulässigem Betriebsdruck liegt, wäre damit ein Versagen im Betrieb ausgenommen, gäbe es die verschiedenen Alterungs- bzw. Ermüdungseffekt nicht.
Um den Einfluss der erstmaligen Prüfung auf eine angenommene ausfallfreie Zeit bewerten zu können, wird hier die Alterung und die erstmalige Prüfung in Kombination analysiert. Hierzu wird auf Basis der Restfestigkeitsdaten aus einer umfangreichen Prüfkampagne ein Ansatz für die Beschreibung der Alterung ermittelt und auf andere Lastzustände übertragen.
So kann für das Baumuster, das der o.g. Prüfkampagne zugrunde lag, mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation gezeigt werden, dass mindestens 10.000 LW vor einem ersten Alterungsversagen mit 1 aus 1 Mio. In Abhängigkeit der Anzahl der Individuen, die bei der erstmaligen Prüfung versagen, und der Streuung der gesamten Population, kann diese Mindestfestigkeit auf realistisch 50.000 Lastwechsel steigen.
Damit ist gezeigt, dass aufgrund der erstmaligen Prüfung eine Mindestfestigkeit erzeugt wird, die stark vom Alterungsverhalten abhängt. Im Ergebnis heißt dies, dass in den Vorschriften aktuell die Bedeutung des Mindestberstdrucks in der Baumusterprüfung überschätzt und die möglichst betriebsbegleitende Erfassung der Alterung unterschätzt sind.
Druckbehälter werden vor ihrer Inbetriebnahme obligatorisch einer hydraulischen Prüfung bis zum sog. Prüfdruck belastet. Damit sollen fehlerhaft gefertigte Individuen erkannt und ausgesondert werden. Mit dieser Prüfung werden aber auch diejenigen Einzelbehälter ausgesondert, die ohne einem nachvollziehbaren Fertigungsfehler, nur auf Basis der statistischen Streuung ggf. eine Festigkeit unterhalb des Prüfdrucks aufweisen.
Da der Prüfdruck im Fall der Wasserstoffspeicher mindestens 20% über dem maximal zulässigem Betriebsdruck liegt, wäre damit ein Versagen im Betrieb ausgenommen, gäbe es die verschiedenen Alterungs- bzw. Ermüdungseffekt nicht.
Um den Einfluss der erstmaligen Prüfung auf eine angenommene ausfallfreie Zeit bewerten zu können, wird hier die Alterung und die erstmalige Prüfung in Kombination analysiert. Hierzu wird auf Basis der Restfestigkeitsdaten aus einer umfangreichen Prüfkampagne ein Ansatz für die Beschreibung der Alterung ermittelt und auf andere Lastzustände übertragen.
So kann für das Baumuster, das der o.g. Prüfkampagne zugrunde lag, mithilfe einer Monte-Carlo-Simulation gezeigt werden, dass mindestens 10.000 LW vor einem ersten Alterungsversagen mit 1 aus 1 Mio. In Abhängigkeit der Anzahl der Individuen, die bei der erstmaligen Prüfung versagen, und der Streuung der gesamten Population, kann diese Mindestfestigkeit auf realistisch 50.000 Lastwechsel steigen.
Damit ist gezeigt, dass aufgrund der erstmaligen Prüfung eine Mindestfestigkeit erzeugt wird, die stark vom Alterungsverhalten abhängt. Im Ergebnis heißt dies, dass in den Vorschriften aktuell die Bedeutung des Mindestberstdrucks in der Baumusterprüfung überschätzt und die möglichst betriebsbegleitende Erfassung der Alterung unterschätzt sind.
Für die Beförderung von umschlossenen radioaktiven Stoffen (Strahler) können Transporterleichterungen gelten, wenn das Strahlerdesign nachweislich unfallsicher ausgelegt ist und eine Zulassung als radioaktiver Stoff in besonderer Form vorliegt. Die in Deutschland zuständige Behörde für die Prüfung und Zulassung radioaktiver Stoffe in besonderer Form ist die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM).
Eine oft langfristige Nutzung der Strahler kann eine alterungsbedingte Schwächung der Umschließung des radioaktiven Stoffes zur Folge haben. Jeder Strahler einer zugelassenen Bauart muss jedoch im Beförderungsfall zu jeder Zeit, auch nach längerer Nutzung, den vorgeschriebenen Prüfanforderungen genügen. Die Alterungsbewertung auf der Grundlage einer vom Antragsteller zu spezifizierenden Nutzungsdauer des radioaktiven Stoffes in besonderer Form ist seit langer Zeit Bestandteil des Zulassungsverfahrens in Deutschland. Ein von Deutschland eingebrachter Vorschlag im Rahmen der anstehenden Revision der IAEA Empfehlungen für die sichere Beförderung von radioaktiven Stoffen (SSR-6) soll die Lesbarkeit des Regelwerkes bezüglich der Alterungsbewertung verbessern, Klarheit über die damit verbundenen Anforderungen erzeugen und damit zu einer Harmonisierung der Zulassungsverfahren auf internationaler Ebene beitragen. In diesem Beitrag sollen wichtige Einflussfaktoren auf das Alterungsverhalten von radioaktiven Stoffen in besonderer Form aufgezeigt und die Notwendigkeit für die Spezifikation einer Nutzungsdauer als Grundlage für die Alterungsbewertung begründet werden. Der deutsche Vorschlag für die Revision des IAEA Regelwerks zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe (SSR-6) wird vorgestellt und erläutert.