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Die wiederkehrende Prüfung von Composite-Druckgefäßen für den Gefahrguttransport wird derzeit in Europa und bei den
Vereinten Nationen kontrovers diskutiert. Weltweit intensive Harmonisierungsdiskussionen gibt es auch im Bereich der
Fahrzeug-Treibgasspeicher bezüglich der Vorgaben von Lastwechselzahl und Mindestberstdruck. Gleichzeitig ist mit dem
zunehmenden Alter der Composite-Druckgefäße auch ein Problem der Sicherheitsbeurteilung im Hinblick auf deren
Lebenszeitverlängerung für das Ende des Jahrzehnts vorhersehbar. Um diese Aspekte gemeinsam und verwendungsübergreifend
harmonisieren zu können, wird vorgeschlagen, sich sowohl im Gefahrguttransport als auch für Treibgasfahrzeuge
verstärkt dem Konzept der betriebsbegleitend zerstörenden Prüfungen zuzuwenden.
Die Entwicklung alternativer Antriebe im Automobilbereich und die damit verbundene Speicherung von Antriebsmedien stellen Konstrukteure vor die Aufgabe, u. a. Gasspeicher zu entwickeln, die trotz geringer Eigenmasse sehr hohe Lasten aufnehmen können. Diese Entwicklung zeigt sich zunehmend auch bei der Speicherung industrieller Gase und anderen Anwendungen, bei denen Energieträger zur Verfügung gestellt werden müssen. Aufgrund der Anforderungen bezüglich des Leichtbaus ist demnach zu erwarten, dass der Marktanteil von Druckbehältern aus Composite (Typ III und Typ IV) deutlich zunehmen wird. Diese Composite-Druckbehälter bestehen aus einem Metall- oder Kunststoffliner (gasdichte Blase), der mit künstlichen Fasern, eingebettet in einer Matrix (meist Epoxidharz), umwickelt ist. Als künstliche Endlosfasern kommen z. B. Kohlenstoff- oder Glasfasern aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften zur Anwendung. Die Weiterentwicklung von Druckbehältern und die damit verbundene Verwendung neuer Materialien stellt neben vielen Vorteilen auch eine Herausforderung bei der Prüfung aus Sicht des Arbeitsschutzes dar.