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Organisationseinheit der BAM
Die Ökodesign-Richtlinie soll die Umweltauswirkungen von Produkten verringern, indem Anforderungen an ihre technische Beschaffenheit gestellt werden, die für den Marktzugang im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erfüllt sein müssen. Nach und nach werden mehr Produktgruppen erfasst und die einzelnen Anforderungen verschärft. Die wichtigste Motivation für diese Regelungen liegt in der Umsetzung der 20/20/20-Ziele für den Klimaschutz, insbesondere der Steigerung der Energieeffizienz.
Die Verordnungen 811, 812, 813 und 814/2013/EG regeln Mindestanforderungen unter der Richtlinie 2009/125/EG für Heizkessel, Kombithermen, Wärmepumpen, Mikro-KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) und Warmwasserbereiter sowie deren Energieverbrauchskennzeichnung unter der Richtlinie 2010/30/EU. Im Artikel sollen der Rechtsrahmen und das Zustandekommen der Verordnungen dargestellt werden.
Die Ressourcen der Erde sind nicht nur endlich, sondern werden zudem ineffizient genutzt. Mit dem im Dezember 2015 verabschiedeten Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft fördert die Europäische Kommission den Übergang zur stärker kreislauforientierten Wirtschaft. So werden Anforderungen an Reparaturfähigkeit, Lebensdauer und Recyclingfähigkeit von Produkten zukünftig in der Ökodesign-Richtlinie gesetzt. Die Ökodesign-Richtlinie regelt momentan die Energieeffizienz von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Um Anforderungen an den nachhaltigen Einsatz von Ressourcen zu formulieren, fehlen jedoch Normen und Definitionen. Diese Normen werden Momentan geschaffen - erst danach können gesetzliche Anforderungen folgerichtig umgesetzt werden.